Vergaberecht

Neue EU-Schwellenwerte festgelegt (2026/2027)

Für öffentliche und damit auch kommunale Auftraggeber sieht die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027 folgende Schwellenwerte vor: 

  • Bauaufträge: 5.404.000 EUR  (bisher: 5.538.000 EUR) 
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 216.000 EUR  (bisher: 221.000 EUR) 

Für Sektorenauftraggeber, d. h. bei Beschaffungen in den Bereichen Energie- und Trinkwasserversorgung sowie Verkehr, gelten die nachfolgenden Schwellenwerte: 

  • Bauaufträge:  5.404.000 EUR  (bisher: 5.538.000 EUR) 
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge :  432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR) 

Für Konzessionsgeber wird für die Vergabe von Dienstleistungs- und Baukonzessionen der Schwellenwert von 5.538.000 EUR auf ebenfalls 5.404.000 EUR abgesenkt. Die Schwellenwerte für Soziale und besondere Dienstleistungen betragen unverändert 750.000 EUR für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 EUR für Sektorenauftraggeber. Bei allen vorgenannten Werten handelt es sich um Netto-Angaben. Die regelmäßige Neufestsetzung der Schwellenwerte erfolgt, um Wechselkursschwankungen zwischen den Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auszugleichen. Die Ermittlung der Schwellenwerte erfolgt mithin über ein rein mathematisches Verfahren. 

Bewertung aus Sicht des DStGB: 

Die vorstehend erfolgte Absenkung der Schwellenwerte unterstreicht einmal mehr, dass Bund und auch Länder sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine deutliche Erhöhung der EU-Vergabeschwellen einsetzen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies angesichts der aktuellen Beratungen zur Novelle der EU-Vergaberichtlinien sowohl gegenüber der EU-Kommission als auch gegenüber dem EU-Parlament bereits unterstrichen und eine konsequente Umsetzung eingefordert. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie dies gegenüber den EU-Gremien weiterhin einfordern wird. Beispielhaft sei auf das Schreiben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vom 08. August 2025 an die EU-Kommission verwiesen; vgl. Anlage. Die Hauptgeschäftsstelle wird über den Fortgang zur EU-Vergabenovelle berichten. 

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