Dabei begrüßt der DStGB das mit der Reform des Vergaberechts verfolgte Ziel, die öffentliche Beschaffung „einfacher, schneller und flexibler“ sowie digitaler zu gestalten. Substanzielle Vereinfachungen sind angesichts der vielen drängenden Aufgaben und Herausforderungen der öffentlichen Hand dringend erforderlich. Hierfür enthält der Gesetzesentwurf begrüßenswerte Ansätze, schöpft die Spielräume des geltenden EU-Vergaberechts jedoch nicht aus. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände insbesondere eine Vereinheitlichung von Bau- und allgemeinem Vergaberecht, die Flexibilisierung des Losgrundsatzes und eine weitere Reduzierung von Statistik- und Berichtspflichten.
Abgelehnt wird die im Entwurf vorgesehene neue Verordnungsermächtigung, mit der verbindliche Vorgaben für die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen geregelt werden sollen. Der DStGB sieht hierin einen unzulässigen Eingriff in das Leistungsbestimmungsrecht öffentlicher Auftraggeber und die Kommunale Selbstverwaltung.