Stellungnahme zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts

Im Rahmen der Stellungnahme hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der VKU darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf insgesamt gelungen und gut strukturiert ist. Positiv ist aus kommunaler Sicht, dass die jeweiligen Verordnungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in ihrer Struktur den Ablauf der Vergabeverfahren widerspiegeln. Im Übrigen ist festzustellen, dass die Verordnungen im Wesentlichen dem Grundsatz einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinienvorgaben in nationales Recht folgen. Dieses war auch eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände.

Um allerdings das Ziel eines schlanken Vergaberechts zu erreichen, hätte es darüber hinaus der Integration auch der VOB/A-EU in die Vergabeverordnung (VgV) bedurft. Nunmehr soll die VOB/A-EU neben der VgV weiterhin für die Vergabe von Bauleistungen bestehen bleiben. Hierbei ist leider erkennbar, dass zahlreiche Regelungen der VOB/A von denen der VgV abweichen. Dies ist nicht sinnvoll und widerspricht nicht nur der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dem Ziel der Bundesregierung nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts.

Alle weiteren Einzelheiten der BV-Stellungnahme zur Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts können der Stellungnahme entnommen werden, die nebenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden kann.

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