Die kommunalen Spitzenverbände bewerten die beabsichtigte Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren grundsätzlich positiv für den Wasserstoffhochlauf, sehen aber Handlungsbedarf bei einzelnen Aspekten. Insbesondere werden die kurzen Verfahrensfristen kritisiert, da sie angesichts bestehender Personalengpässe nicht sachgerecht umzusetzen sind und die Gefahr besteht, dass die Prüfung von Vorhaben und deren umweltrechtliche Auswirkungen untergraben wird.
Zudem bereitet die Ausgestaltung des „überragenden öffentlichen Interesses“ den Kommunen Sorgen. Es wird befürchtet, dass die Wasserhaushalts- und Wasserversorgungssicherheit nicht ausreichend gewahrt bleibt, wenn Wasserbehörden nur eine eingeschränkte Rolle spielen. Das Bewirtschaftungsermessen der unteren Wasserbehörden muss gewahrt bleiben, um Konkurrenzsituationen vor Ort entscheiden zu können und die Belange des Wasserhaushaltes und der öffentlichen Wasserversorgung zu schützen. Die Spitzenverbände fordern daher, dass das überragende öffentliche Interesse des WasserstoffBG nicht auf wasserrechtliche Zulassungsverfahren angewendet wird. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Wasserstoffleitungen und andere Anlagen wird grundsätzlich positiv bewertet, mehr Technologieoffenheit wird jedoch bei der Formulierung der Herstellungsverfahren gefordert, um alle klimaneutralen Wasserstofftechnologien zu erfassen.