Auftaktveranstaltung „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“

Roland Schäfer, Präsident des DStGB, Susanne Wieseler, WDR, Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB
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In Deutschland leben 1,6 Millionen alleinerziehende Frauen und Männer, die in Beruf und Alltag oftmals besonders gefordert sind. Vor allem die Aufgabe, Beruf und Familie zu vereinbaren, stellt für viele Alleinerziehenden eine besondere Herausforderung dar. Knapp 640.000 Familien mit mehr als einer Million Kindern sind auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen.

Die Mehrzahl der Alleinerziehenden sind in der Lage die großen Herausforderungen des Alltags allein zu meistern. Diejenigen, die jedoch Hilfe benötigen, bedürfen der koordinierten Unterstützung: individuell und passgenau, gezielt und verzahnt. Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB, hat die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsperspektiven Alleinerziehender zu einem Schwerpunktthema ihrer Arbeit erklärt. Vorrangiges Ziel sei, Alleinerziehende dauerhaft in Arbeit zu vermitteln, da diese dringend vom Arbeitsmarkt benötigt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen dazu seien Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Hilfen bei der Aufnahme von Beschäftigung.

Um wirksame Unterstützung leisten zu können, ergänzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die verstärkten Eingliederungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit, der Länder und der kommunalen Partner durch zwei Bundesprogramme, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden und ein Gesamtvolumen von rund 80 Millionen Euro aufweisen.
Nach dem Aufbau von 77 Projekten unter dem Dach des Programms „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den „Netzwerken wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ seit Sommer 2011 an 102 Standorten einen neuen Akzent.

Im Fokus der Auftaktveranstaltung zum neuen ESF-Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ standen diese verstärkten Anstrengungen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundes, der Länder und der Kommunen, Alleinerziehende in Arbeit zu bringen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, die in ihrer Rede betonte, dass es im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein enormes Potential an Alleinerziehender besteht, die jung und gut ausgebildet seien und arbeiten wollen. Diese scheitern jedoch zu oft an fehlender oder nicht flexibler Kinderbetreuung. Die Anstrengungen müssten verstärkt werden, Alleinerziehende dauerhaft in Arbeit zu vermitteln. In Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Partnern könnten einige Hürden auf dem Weg in Arbeit ausgeräumt werden.

Heinrich Alt, Bundesagentur für Arbeit, Prof. Dr. Notburga Ott, Ruhr-Universität Bochum, Susanne Wieseler, WDR, Gerd Hoofe, Staatssekretär BMAS, Nare Yesilyurt, Deta-Med Pflegedienstes, Bürgermeister Roland Schäfer, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
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In einer Podiumsdiskussion erörterten Gerd Hoofe, Staatssekretär im BMAS, Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Bürgermeister Roland Schäfer, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Prof. Dr. Notburga Ott von der Ruhr-Universität Bochum und Nare Yesilyurt, Inhaberin des Deta-Med Pflegedienstes, Strategien, erfolgreiche Ansätze und neue Möglichkeiten, Alleinerziehende effizient zu unterstützen. Präsident Schäfer hob in seinem Statement die bereits vor Ort bestehenden vielfältigen Angebote und Strukturen, auf die Alleinerziehende zurückgreifen können. Angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist es Aufgabe der Kommunen, diese bestehenden Angebote noch effektiver miteinander zu vernetzten und dafür zu sorgen, dass die Zugänge für Familien und Alleinerziehende einfacher und transparent werden.
Präsident Schäfer bekannte sich zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung, betonte jedoch, dass den Kommunen die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen müssen. Die bisher gewonnenen Erfahrungen zeigen deutlich, dass sich die im Jahr 2007 getroffenen Annahmen verändert haben. Die Wirkung eines Rechtsanspruchs sowie der gestiegene gesellschaftliche Wunsch nach außerhäusiger Betreuung der Kinder seien bei Festlegung der Ausbauquote sowie der Ermittlung des finanziellen Kostenrahmens gänzlich unberücksichtigt geblieben. Bund und insbesondere die Länder wurden von Präsident Schäfer aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinstkinder neu zu ermitteln und eine Neujustierung der Finanzierungsvereinbarung vorzunehmen.

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