DStGB lehnt jede Privatisierung von Sparkassen ab

„Die kommunalen Träger der deutschen Sparkassen sehen deshalb den Gesetzentwurf der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes mit Sorge“, so Pepper. Die darin enthaltene Möglichkeit, Stammkapital im Bereich der Sparkassen zu bilden und Dritten eine beschränkte Minderheitsbeteiligung an diesem Stammkapital einzuräumen, führe zu einer Gefährdung des gesamten deutschen Sparkassenwesens!

Pepper wandte sich insbesondere gegen die in dem Gesetzentwurf enthaltene Regelung, dass nicht nur öffentlich-rechtlichen Sparkassen, sondern auch vergleichbaren Trägern die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein ermöglicht werden soll. „Diese Regelung bietet Privaten einen Einstieg in öffentlich-rechtliche Sparkassen und könnte von privaten Wettbewerbern genutzt werden, um auf gerichtlichem Wege eine Privatisierung des gesamten Sparkassensektors zu erzwingen“, sagte die Vorsitzende. Damit würde das erfolgreiche deutsche Drei-Säulen-Modell mit Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Sparkassen in Frage gestellt und letztlich die Förderung der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks durch die Sparkassen gefährdet.

Pepper machte deutlich, dass der von der schleswig-holsteinischen Landesregierung favorisierte Weg nicht die einzige Möglichkeit sei, um Probleme einzelner Sparkassen in Schleswig-Holstein zu lösen. „Die Kommunen als Träger der Sparkassen stehen bereit, um mit der Landesregierung eine Lösung zu finden, die den betroffenen Sparkassen hilft und gleichzeitig das erfolgreiche deutsche Drei-Säulen-Modell erhält.“, so Pepper abschließend.

ZgxV

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