100 Jahre Bayerischer Gemeindetag

Eduard Bergmann mit bayerischen Gemeindevertretern
Quelle: Bayerischer Gemeindetag

Gegründet von „entschlossenen Männern“ in der sich neigenden Prinzregentenzeit, nach zwei stürmischen Aufbaujahren durch den aufziehenden ersten Weltkrieg zurückgeworfen, nach Inflation und Weltwirtschaftskrise aufgelöst durch die nationalsozialistischen Machthaber, kämpfte der Verband alsbald nach dem Zusammenbruch deutscher Staatlichkeit um seine Wiederbegründung, die er 1948 erreichte und 1954 mit der Verleihung des Körperschaftsstatus erfolgreich abschließen konnte. Ebenfalls 1954 dokumentierte der vormalige Verband der Landgemeinden Bayerns sein wiedergewonnenes Selbstbewusstsein als Sprecher aller kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte Bayerns durch die Änderung seines Namens in „Bayerischer Gemeindetag“. Seither hat sich dieser größte bayerische kommunale Spitzenverband mit heute 2022 gemeindlichen Mitgliedern Ansehen erworben und Anspruch auf Gehör verschafft als kundiger Sachwalter in allen die Kommunen betreffenden Angelegenheiten unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung.

1. Ausgabe "Der bayerische Bürgermeister"Quelle: Bayerischer Gemeindetag

Auf Initiative des Kolbermoorer Bürgermeisters Edmund Bergmann wurde der „Verband der Landgemeinden Bayerns“ am 25. Februar 1912 in einer Kolbermoorer Tafernwirtschaft aus der Taufe gehoben. Edmund Bergmann wurde auch erster Vorsitzender des „e.V.“. Bei der Gründung waren Vertreter von 56 oberbayerischen Gemeinden mit Landgemeindeverfassung anwesend. Am 1. Oktober 1912 konnte der junge Verband bereits 615 Mitgliedsgemeinden verzeichnen. Am 31. Dezember 1914 zählte man 3.564 Mitglieder, somit knapp die Hälfte der damaligen 7.940 bayerischen Landgemeinden (einschließlich der linksrheinischen Pfalz).

Nach dem „Verbandssekretär“ Michael Link war Ludwig Thoma in der Zeit von 1919 – 1933 Geschäftsführer (Verbandsdirektor). Während der nationalsozialistischen Diktatur bildete der Verband der Landgemeinden Bayerns zusammen mit seinen Schwesterverbänden eine unselbständige Untergliederung des Deutschen Gemeindetags. Nach der Wiederbegründung 1947/1948 übernahm Ludwig Thoma in Personalunion die Ämter des (bis 1950 vorläufigen) 1. Vorsitzenden und des Geschäftsführers. 1959 holte er Dr. Peter Gröbner als Geschäftsführer in den (nun) Bayerischen Gemeindetag. Dieser folgte 1966 Ludwig Thoma als 1. Vorsitzender nach und nahm auch weiterhin bis zu seinem Tod 1972 die Funktion des Geschäftsführers wahr.

Ende 1972 wurde Dr. Hans Weiß, der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Bad Kissingen, zum 1. Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetags gewählt. Ihm zur Seite stand Dr. Hans Ludyga als Geschäftsführer. 1984 ging das Amt des 1. Vorsitzenden auf den 1. Bürgermeister der Stadt Starnberg, Heribert Thallmair, über. Eckart Dietl folgte 1989 Dr. Hans Ludyga in der Geschäftsführerfunktion.

Dr. Uwe Brandl, Präsident Bayerischer Gemeindetag und Bürgermeister AbensbergQuelle: Bayerischer Gemeindetag

Seit einer Satzungsänderung aus dem Jahr 1993 führt der Verbandsvorsitzende die Bezeichnung „Präsident“. Dementsprechend hat der Geschäftsführer die Bezeichnung „Geschäftsführendes Präsidialmitglied“. In dieser Position ist seit 1999 nunmehr 12 Jahre lang Dr. Jürgen Busse tätig. 2002 ging das Präsidentenamt von Heribert Thallmair auf Dr. Uwe Brandl, den 1. Bürgermeister der Stadt Abensberg, über. Dr. Brandl wurde 2008 in seinem Amt eindrucksvoll bestätigt.

Nach dem Neuaufbau des Verbands durch Ludwig Thoma nach dem 2. Weltkrieg war eine der wichtigen Aufgaben z. B. die Neugestaltung der kommunalen Rechtsschutzversicherung im Jahr 1961. Dr. Peter Gröbner wiederum hatte sich als Vorsitzender neben der kommunalen Finanzreform einschließlich der gemeindlichen Beteiligung an der Einkommensteuer insbesondere mit den wesentlichen Weichenstellungen der Landkreis- und der Gemeindegebietsreform zu befassen. Unter dem Vorsitzenden Dr. Hans Weiß erfolgte mit der Satzungsänderung von 1974 die dauerhafte Trennung der Ämter des Vorsitzenden und des Geschäftsführers. Gemeindegebietsreform und Funktionalreform waren die Schwerpunktaufgaben seiner Amtszeit. Ebenso wurde Dr. Hans Weiß wie auch sein Nachfolger Heribert Thallmair mit dem hohen Amt eines Präsidenten des Bayerischen Senats betraut.

Energisch setzte sich Präsident Thallmair für eine Ausweitung des Steuerfindungsrechts der Gemeinden und Städte sowie für die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in die Bayerische Verfassung ein. Die Früchte dieser Arbeit konnte der Bayerische Gemeindetag dann unter der Präsidentschaft von Dr. Uwe Brandl ernten.

Im Bayerischen Gemeindetag sind heute 2.022 der insgesamt 2.031 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden Bayerns zusammengeschlossen. Dies entspricht (bei freiwilliger Mitgliedschaft!) einem Organisationsgrad von mehr als 99 %. Hinzu kommen alle 313 Verwaltungsgemeinschaften, 202 Zweckverbände sowie zahlreiche kommunale Unternehmen. Der Bayerische Gemeindetag sieht sich somit mit Fug und Recht als der Sprecher des gesamten kreisangehörigen Bereichs – kompetent in der Sache, klar in der Sprache und kämpferisch für das gemeinsame Anliegen: die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten und soweit möglich über das Erreichte hinaus zu stärken. Das war vor 100 Jahren so, ist heute so und wird auch in Zukunft so bleiben.

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