Armutszuwanderung begrenzen – Städte nicht überfordern

„Die Armutsmigration aus Südosteuropa – insbesondere Rumänien und Bulgarien – nimmt zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr auf 88 000 Personen beziehungsweise um ca. 24 Prozent. Wenn ab 2014 die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, könnten nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit 120 000 bis 180 000 Menschen nach Deutschland kommen.
Ein großer Teil dieser Menschen lebt in der Heimat in Armut und unter schwersten Bedingungen und sucht bei uns bessere Lebensverhältnisse. Das ist zwar verständlich, aber die Kommunen können aus eigener Kraft einen größeren Ansturm nicht bewältigen. Dafür fehlen die finanziellen, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir brauchen ein Aktionsprogramm von EU, Bund und Ländern um gemeinsam mit den Kommunen Lösungsansätze zu entwickeln.

Die EU ist gefordert, die vorhandenen europäischen Fonds zu nutzen, um die Lebensverhältnisse zum Beispiel der Roma in Rumänien und Bulgarien effektiv und nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch eine wirksame Kontrolle vor Ort, ob die Mittel ihr Ziel erreichen und richtig eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte der Vorschlag des Einsatzes von so genannten „Integrationskommissaren“ überlegt werden. Wichtig ist auch die Laufzeit der Programme. Sie müssen langfristig angelegt sein, denn die notwendigen Verbesserungen werden nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können.

Zusätzlich sollten Bund und EU einen Hilfsfonds einrichten, um den Armutsflüchtlingen in Deutschland zu helfen und die Städte zu unterstützen. Der Hilfsfonds muss im Kern drei Elemente abdecken: die Sicherung des Schulbesuchs für die Kinder, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und eine Basisgesundheitsvorsorge.

Gleichzeitig müssen Integrationskonzepte entwickelt werden, die nicht wie bisher – vorrangig den Einzelnen erfassen -, sondern eine ganze Gruppe, die sich häufig gemeinsam auf den Weg nach Deutschland gemacht hat.

Schließlich sollte auch der Rechtsrahmen für die Freizügigkeit geschärft werden. Dazu könnte zum Beispiel ein ausreichender Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Existenzmittel bei Nichterwerbstätigen gehören, die einreisen wollen. Auch im Melde- und Gewerberecht sollten Überprüfungen ermöglicht werden, ob die Voraussetzungen der Freizügigkeit tatsächlich vorliegen.

Die Herkunftsländer müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen die notwendigen Ansätze unterstützen, um die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern und die Diskriminierungen von bestimmten Bevölkerungsgruppen wirksam zu bekämpfen. Mit dem EU-Beitritt ist auch die Verpflichtung verbunden, die Grundwerte der Europäischen Gemeinschaft zu achten und umzusetzen.

Zu warnen ist vor Schnellschüssen wie zum Beispiel der Vorschlag des Direktors des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit, Klaus F. Zimmermann. Seiner Auffassung nach, sollen Alle, die zu Arbeitszwecken einreisen, soziale Leistungen erst nach einer Übergangsfrist beanspruchen dürfen, wenn sie zuvor längere Zeit gearbeitet haben und eine Krankenversicherung nachweisen können. Dieser „simple“ Vorschlag ist nicht umsetzbar. Dafür fehlen zum Beispiel die entsprechenden Einreisekontrollen und im Übrigen muss bei Hilfsbedürftigkeit von Menschen in jedem Fall geholfen werden.
Richtige Wege sind nachhaltige Lösungen, die die Armutszuwanderung begrenzen, die Integration fördern und ein gemeinschaftliches Handeln in der EU sicherstellen.“ 

(Statement Dr. Gerd Landsberg, 27. Februar 2013))

Der in der Neuen Osnabrücker Zeitung erschienene Artikel kann im Internet unter www.noz.de nachgelesen werden.

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