DStGB begrüßt Pläne zur Herausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie

Die bisherigen Verhandlungen in Brüssel haben gezeigt, dass nur durch diesen Schritt die bewährten Strukturen der kommunalen Wasserwirtschaft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhalten bleiben. 

Wasser ist keine normale Ware, sondern als Lebensmittel ein unabdingbares Gut. Es liegt jetzt insbesondere an den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sich im Interesse der kommunalen Wasserwirtschaft dem Vorschlag Barniers anzuschließen.

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