DStGB fordert „Investitionsprogramm Fluthilfe“

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„Experten gehen nach derzeitigem Stand von Schäden in Höhe von mindestens 10 Milliarden Euro aus. Daher benötigen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Städte und Gemeinden schnelle und unbürokratische Hilfe“, so der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Nach dem Vorbild des Konjunkturpakets II müssten Bund und Länder kommunale Infrastrukturinvestitionen infolge der Hochwasserkatastrophe finanziell unterstützen. Investitionsschwerpunkte sind nicht nur die kommunalen Straßen, Brücken und öffentlichen Wege. Betroffen sind zudem Kindergärten, Schulen, kommunale Krankenhäuser sowie weitere Infrastruktureinrichtungen. Bund und Länder dürften die Städte und Gemeinden jetzt nicht im Stich lassen.

Landsberg wies darauf hin, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Soforthilfen in Höhe von 100 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen. Angesichts des zu erwartenden Schadensausmaßes müssten die Finanzhilfen von Bund und Ländern im Sinne eines Investitionsprogramms aufgestockt werden. Auch die Europäische Union sei gefordert, da es sich um eine grenzüberschreitende Katastrophe handele. Wie beim Jahrhundertsturm Kyrill sollte die EU ebenfalls Finanzmittel unbürokratisch zur Verfügung stellen.

Nach Auffassung des DStGB muss begleitend eine erleichterte Vergabe von öffentlichen Aufträgen ermöglicht werden. Insbesondere Erstmaßnahmen zur Verkehrssicherung, die Beseitigung von Schlamm und Treibgut sowie der Wiederaufbau der technischen und baulichen Infrastruktur setzt eine beschleunigte Vergabe von Aufträgen voraus. Die vom Bund bereitzustellenden Finanzmittel müssen zudem ungeschmälert und ohne bürokratischen Aufwand an die Kommunen weitergeleitet werden. Dies setzt voraus, dass Bund, Länder und Kommunen „Hand in Hand“ arbeiten und für einen schnellen Mittelabfluss an die Städte und Gemeinden sorgen.

Um Hochwassergefahren in Zukunft besser begegnen zu können, brauchen Städte und Gemeinden schließlich einen gestärkten Handlungsrahmen auch im Baurecht. Insbesondere sind schnellere Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzbauten erforderlich. Landsberg: „Wir brauchen deutlich kürzere Planungszeiten. Verfahren von 10 bis 15 Jahren sind angesichts der Hochwassergefahren nicht mehr hinnehmbar.“ Nach Auffassung des DStGB gehören in diesem Zusammenhang die bestehenden Klagemöglichkeiten gegen Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Prüfstand.

Pressemmitteilung 32-2013

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