Ganztagsschule ausbauen – Rechtsanspruch unrealistisch

Nachfolgend ist das Statement gegenüber der Passauer Neuen Presse im Wortlaut wiedergegeben:

„Nach einer aktuellen Studie wünschen rund 70 % der Eltern eine Ganztagsschule, der überwiegende Teil als ein freiwilliges Nachmittagsangebot. Der Wunsch ist verständlich, wollen doch immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Jahren gewährleistet. Dementsprechend wollen die jungen Eltern zunehmend auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder.

Ganztagsschulen sollen aber nicht nur die elterliche Erwerbstätigkeit sichern, sondern insbesondere Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur besseren individuellen Förderung bieten.

Schon jetzt nimmt die Zahl der Schulen – insbesondere der Grundschulen – zu, die eine Ganztagsbetreuung anbieten. Nach der offiziellen Statistik der Kultusministerkonferenz unterbreiten mehr als die Hälfte der Schulen in Deutschland ein Ganztagsangebot.

Der DStGB setzt sich seit Jahren für einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen ein. Ähnlich wie in den Niederlanden sollten die Schulen vor Ort mit Vereinen, Kulturorganisationen, Jugendorganisationen usw. in kommunalen Bildungslandschaften zusammenarbeiten und unter dem Dach der Schule verschiedene Lernorte zusammenführen.

Die Schulen könnten über ein Ganztagsprogramm ein eigenes Profil entwickeln und so für einzelne Schülergruppen an Attraktivität gewinnen.

Die Finanzierung der Ganztagsschulen ist flächendeckend nicht annähernd gesichert. Bei gebundenen Ganztagsschulen mit Nachmittagsschulunterricht, sind die Länder im Rahmen ihrer Bildungszuständigkeit gefordert. Steht die Betreuung im Vordergrund, sind auch die Kommunen in der Finanzverantwortung, deren Angebote bisher teilweise durch Länderprogramme unterstützt werden. Wenn man die flächendeckende Ganztagsschule schrittweise einführen will, müssen die Länder dies aber gesetzlich regeln und nach dem Konnexitätsprinzip die mit dem Ausbau verbundenen Kosten vollständig tragen.

Ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot würde rund 9 Mrd. Euro kosten. Es ist vollkommen unrealistisch, dass dies von heute auf morgen zu schaffen ist.

Die Vorstellung einiger Länder, dass der Bund in die Finanzierungsverantwortung einbezogen wird, ist nachvollziehbar, entspricht aber nicht der derzeitigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Schule und schulische Bildung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Bundesländer. Soweit von Länderministern der Ausbau der Ganztagsschulen gefordert wird, hätten sie dies in ihrer eigenen Verantwortung bereits längst in Angriff nehmen können.

Sinnvoll wären allerdings eine Änderung des Grundgesetzes und eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungswesen, so dass der Bund mit Zustimmung der Länder sich auch dauerhaft in die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe einbringen könnte. So könnten einheitliche Bildungsstandards und Angebote für die jungen Eltern flächendeckend finanziert und gewährleistet werden.

Der DStGB lehnt eine Ganztagsschulpflicht ab. Ebenso ist ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschule entbehrlich. Die Schaffung von Rechtsansprüchen erhöht die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, ohne dass diese kurzfristig erfüllt werden könnten. Rechtsansprüche auf bisher nicht finanzierte oder auch nur in der Umsetzung befindlicher Sachverhalte sind letztlich nur politischer Aktionismus, mit dem vermeintliche Aktivität signalisiert werden soll.

Wir brauchen ein nachhaltig und solide finanziertes Ganztagsschulprogramm, aber keine Rechtsansprüche auf Luftschlösser.“

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