BMWi legt Eckpunkte für Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vor

BMWi legt Eckpunkte für Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vor

Kernpunkt der Neuregelung soll ein bundesweit einheitliches Genehmigungsverfahren für Trassenkorridore zur Integration von Strom aus der Off-Shore-Windenergie sein. Hierzu soll die Bundesnetzagentur einen Bundesnetzplan als Planungsgrundlage erstellen. Zugleich soll ein finanzieller Ausgleichsmechanismus zugunsten betroffener Städte und Gemeinden geschaffen werden. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Erst vor kurzem ist durch eine Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) die Letztentscheidungsbefugnis für vier Pilotstrecken zur Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen den Bundesländern zugewiesen worden.

Im Zusammenhang mit einem Netzausbau wird es aus Sicht des DStGB insbesondere darauf ankommen, die Planungszuständigkeiten und Beteiligungsrechte der betroffenen Kommunen, auch im Interesse einer verbesserten Bürgerbeteiligung, zu sichern. Bei grundsätzlicher Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Ziels der Netzintegration erneuerbarer Energien gilt es aber auch weiterhin, die dezentrale Energieerzeugung, die Steuerung der Nachfrage, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Nutzung von Speichertechnologien als Alternative zur Energieerzeugung in Großanlagen durch Großinvestoren einzufordern. Hierzu können die Kommunen maßgeblich beitragen, wenn entsprechende Anreize gesetzt werden.

Nachfolgend steht das BMWi-Eckpunktepapier als pdf-Datei zum Download bereit.

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