Energiekonzept der Bundesregierung: Energieeffizienz und Städtebauförderung
Im Grundsatz sollen ökonomische Anreize sowie verbesserte Information und Beratung verstärkt zum Einsatz kommen, um ungenutzte Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erschließen. Die vorrangige Ausschöpfung solcher nicht ordnungsrechtlichen Instrumente ist grundsätzlich zu begrüßen, da im Ergebnis Energie dort eingespart wird, wo dies ökonomisch am sinnvollsten ist. Zur Umsetzung dieser Strategie sollen etwa Gebäudeenergieausweise aufgewertet und die Verpflichtung, Energieeffizienz als wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen, rechtlich verankert werden.
Energieeffizienzfonds
Zur Erreichung der Klimaschutzziele, aber auch zur Kostensenkung im Interesse kommunaler Energieverbraucher will die Bundesregierung ab 2011 aus dem Sondervermögen beim Bundeswirtschaftsministerium einen Energieeffizienzfonds nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds auflegen, aus dem in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium Effizienzverbesserungen bei Verbrauchern, Unternehmen und Kommunen gefördert werden. Das Energiekonzept nennt insofern die folgenden kommunalspezifischen Ansätze:
- Beispielhafte Unterstützung und Entwicklung anspruchsvoller und innovativer, kommunaler Effizienzmaßnahmen,
- Unterstützung bei der Entwicklung von Modellprojekten,
- Förderung von Information und Fortbildung in allen relevanten Bereichen der Kommunen.
Schwerpunkt Gebäudebestand: Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“
Auf den Gebäudebereich entfallen rund vierzig Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Da drei Viertel des Altbaubestandes noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet wurde und diese Gebäude oft gar nicht oder kaum energetisch saniert sind, ergibt sich ein gewaltiges Potenzial zur Einsparung von Energie und CO2. Die Bundesregierung leitet daraus das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 ab. So sollen die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und den verbleibenden Bedarf überwiegend durch erneuerbare Energien decken. Ebenfalls bis 2050 soll der Primärenergiebedarf in der Größenordnung von achtzig Prozent gemindert werden. Aufgrund der Annahme, dass die bisherigen Anreize nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen, soll mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2012 die Kategorie „Klimaneutrales Gebäude“ eingeführt werden.
Der größte Handlungsbedarf wird jedoch bei den Bestandsbauten ausgemacht, deren Sanierungsfahrplan sich bis zum Jahr 2050 ebenfalls an der Klimaneutralität orientiert. Grundsätzlich soll der Sanierungsbedarf langfristig definiert werden, um den Gebäudeeigentümern einen Rahmen für ihre Investitionsplanung vorzugeben. Die Bundesregierung bekennt sich zum Verzicht auf Zwangssanierungen und zur Erreichung der Effizienzziele durch wirtschaftliche Anreize. Insofern sollen zeitlich gestaffelte Zielwerte für die Energieeffizienz von Gebäuden als Fördervoraussetzung definiert werden. Auch der Ersatzneubau soll förderfähig werden. Zur seit langem umstrittenen finanziellen Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und der Städtebauförderung enthält das Energiekonzept die folgenden Ausführungen:
- Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.
- Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.
- Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.
Angekündigt wird zdem eine Änderung des Mietrechts, insbesondere der Vergleichsmietenregelung, um die Refinanzierung energetischer Sanierungen im Sinne der Eigentümer zu erleichtern. Auch das Energie-Contracting soll attraktiver ausgestattet werden, um vor allem im Mietwohnungsbereich zusätzliche Potenziale zu realisieren.
Gesamtbewertung der Energieeffizienz-Strategie
Das Energiekonzept der Bundesregierung formuliert zurecht ehrgeizige Energieeffizienzziele, bleibt jedoch im Hinblick auf die konkreten Umsetzungsmaßnahmen recht abstrakt. Zu begrüßen ist das Bekenntnis zu positiven ökonomischen Anreizen und zu den vielfältigen Synergieeffekten, die sich durch die gezielte Förderung der energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes erzielen lassen. Im Hinblick auf die entsprechenden Finanzmittel enthält das Energiekonzept jedoch keine Zahlen. Nach den bisherigen Verlautbarungen des Bundesbauministeriums soll das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das spezifische Kommunalkredite umfasst, von 2,2 Mrd. Euro (2009) beziehungsweise 1,35 Mrd. Euro (2010) im kommenden Jahr auf 950 Mio. Euro reduziert werden. Zumindest die Reduzierung auf 450 Mio. Euro ist zunächst vom Tisch.
Mit großem Interesse wird der DStGB die Ausgestaltung des geplanten Förderprogramms „Energetische Städtebausanierung“ begleiten. Zu den im Energiekonzept nicht näher bezeichneten „vielfältigen Synergieeffekten“ gehören neben dem Klimaschutz die Überwindung von kommunalen Investitionshindernissen zur Einsparung von Energiekosten auch die Erreichung städtebaulicher Ziele wie der Attraktivitätssteigerung von Ortszentren zur Stärkung der Innenentwicklung. Nicht zuletzt zieht die Förderung von kommunalen Sanierungsmaßnahmen ein Vielfaches an privaten und öffentlichen Investitionen nach sich. Diese konjunkturellen Potenziale wurden bereits mit dem so genannten Konjunkturpaket II vorbildhaft erschlossen, das jedoch zeitlich befristet ist. Ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ könnte insofern die erforderliche Kontinuität gewährleisten.