Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben
Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Mit der Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm. Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes: Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden. (Quelle: www.bafa.de)
(Dr. Simon Burger)