Sachverständigenrat der Bundesregierung: Strom-Vollversorgung aus erneuerbaren Quellen möglich

Sachverständigenrat der Bundesregierung: Strom-Vollversorgung aus erneuerbaren Quellen möglich

Die anlässlich der Übergabe des Sondergutachtens an Bundesumweltminister Röttgen veröffentlichte Pressemitteilung des SRU wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

“Nur eine 100 % erneuerbare Stromversorgung ist wirklich nachhaltig“, sagte Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des SRU. „Diese ist langfristig realistisch und bezahlbar, wenn die Bundesregierung heute verlässliche Anreize für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der notwendigen Speicher und der Netze setzt.“

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Erfolgsmodell mit internationaler Strahlkraft. Seine tragenden Säulen, der Vorrang der Einspeisung und die feste Vergütung, sollten weitestgehend erhalten bleiben“, meint die Ökonomin im Rat Prof. Dr. Karin Holm-Müller. Eine europäische Einspeisevergütung, flexible Marktprämien für die Windenergie oder gar ein Verzicht auf die Förderung würden den Erfolg der erneuerbaren Energien gefährden. Reformbedarf besteht allerdings hinsichtlich der Kosten der Förderung. Deshalb sollte die Förderung der zu schnell wachsenden und vergleichsweise teuren Photovoltaik deutlich reduziert und gedeckelt werden. Für einen besseren und effizienteren Ausbau der Offshore-Windenergie schlägt der SRU ein staatliches Ausschreibungsmodell vor, nach dem Betreiber den Bau und Betrieb von Anlagen zu möglichst niedrigen, aber festen Vergütungssätzen anbieten. Bei der Biomasse sollten vor allem die Nutzung von Reststoffen und der Einsatz im Lastfolgebetrieb gefördert werden. Der NaWaRo-Bonus sollte abgeschafft werden. Insgesamt sollte das Ziel einer nachhaltigen Stromversorgung durch eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2050 fest in der deutschen Energiepolitik verankert werden.

„Der Ausbau der Stromnetze für die erneuerbaren Energien muss beschleunigt und zugleich beteiligungsfreundlicher gestaltet werden“, meint der Rechtswissenschaftler im Rat, Prof. Dr. Christian Calliess. Hierfür schlägt der SRU einen Bundesfachplan „Stromübertragungsnetz 2030“ vor. Dieser soll unter Beteiligung zentraler Interessenträger entwickelt werden. Die Anreize für Netzinvestitionen sollten verbessert werden, besonders wichtige Stromtrassen sollten ausgeschrieben werden.

„Das bisher vollkommen unterschätzte große Potenzial an Speicherenergie in Norwegen muss endlich erschlossen werden“, mahnt der Energieökonom des Rates, Prof. Dr. Olav Hohmeyer. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine engere Zusammenarbeit mit Norwegen einsetzen und damit für einen stabilen Investitionsrahmen für die Netzanbindungen und den Ausbau der Pumpspeicher sorgen.

Von großer Bedeutung ist die Flankierung des Übergangs zur erneuerbaren Stromversorgung auf nationaler Ebene durch die europäische Klima- und Energiepolitik, insbesondere durch den Ausbau der europäischen Stromnetze und eine „Europäische Roadmap für erneuerbare Energien 2030“. Erneuerbare Energiequellen müssen den zentralen Beitrag für die Klimaneutralität der europäischen Stromversorgung und eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % bis 2050 leisten.

Das Sondergutachten „Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung“ sowie weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie unter www.umweltrat.de.

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