Reform familienpolitischer Leistungen unverzichtbar

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Zurzeit gibt Deutschland für 156 familienpolitische Leistungen jährlich rund 200 Milliarden Euro aus. „Dieser Leistungskatalog muss dringend durchforstet, entbürokratisiert und zielgenau auf die wirklich Bedürftigen konzentriert werden. Die Gesamtevaluation der Familienleistungen durch DIW, Ifo und ZWE belegen, dass die gewünschten Ziele oftmals nicht erreicht werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Die Gutachten bewerten u.a. den Ausbau der Kindertagesbetreuung und das Elterngeld positiv, während geplante Kindergelderhöhungen oder das Ehegattensplitting negativ bewertet werden.

Deutschland zahlt pro Jahr mit rund 39 Milliarden Euro eines der höchsten Kindergelder in Europa und trotzdem wird immer wieder beklagt, dass die Kinderarmut gestiegen ist. Hunderte von Familienkassen sind damit beschäftigt, diese Mittel auszuzahlen.

Der DStGB fordert die neue Bundesregierung auf, eine Unabhängige Kommission einzurichten, die eine umfassende Reform vorbereitet. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass Investitionen in familiengerechte Ausstattungen (flächendeckende Ganztagsschulen, ausreichende Kita-Plätze, zusätzliche Bildungspakte für alle Kinder aus Elternhäusern mit niedrigen Einkommen) Vorrang haben sollten vor immer höheren Transferleistungen, die offenbar die Ziele nicht richtig erreichen. Durch eine Umschichtung der Leistungen kann auch mehr Geld für den Ausbau von Gesamtschulen bereitgestellt werden.

Auch die Frage, ob das Ehegattensplitting umgestaltet werden soll, muss dabei geprüft werden. Gleichzeitig bestände die Chance, das gesamte System zu entbürokratisieren und auf wenige überschaubare Leistungen zu konzentrieren. Dieses Projekt ist wichtiger Baustein für einen effektiven und zukunftsfesten Sozialstaat, so Landsberg abschließend.

Pressemitteilung Nr. 46 - 2013

oMnp

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