Vermittlungsausschuss bestätigt kommunales Gebührenmodell

Bildrechte: Clearlens-images, pixelio

„Mit dieser Gesetzesergänzung wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich zwei Entgeltmodelle für kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge geschaffen: Preise und Gebühren. Den Kommunen obliegt die Wahl des jeweiligen Entgeltmodells. „In beiden Modellen funktioniert die Kontrolle im Interesse der Bürger“, so die vier Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans- Joachim Reck (Verband kommunaler Unternehmen e.V.).

Notwendig ist diese gesetzliche Klarstellung trotzdem. Monopolkommission und das Bundeskartellamt sind nämlich massiv mit der Forderung aufgetreten, das nur auf Preise abgestimmte Instrument des Kartellrechts auch auf Gebühren auszudehnen. Die Feststellung, dass sich beide mit dieser Forderung auf dem Holzweg befinden, ist das Verdienst des gestrigen Vermittlungsergebnisses. Eine Ausdehnung des Kartellrechts auf Gebühren hätte tiefgreifende Einschnitte in die kommunale Leistungserbringung und Gestaltungshoheit bedeutet. Betroffen gewesen wären klassische kommunale Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich wie z.B. Kindertagesstätten und Bibliotheken genauso wie zentrale Versorgungsleistungen.


Gemeinsame Erklärung von DST, DLT, DStGB und VKU

Kontakt:
Deutscher Städtetag (DST): Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130
Deutscher Landkreistag (DLT), Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.030-590097-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern