DStGB: Kontingentierung aufheben!

Bildrechte Günther Richter, pixelio
Bildrechte Günther Richter, pixelio

“Die derzeitige Kontingentierung und die damit verbundenen Einstel-lungsstopps stellen die Kommunen, Träger und Einsatzstellen vor große Probleme. Das Kontingent bremst den weiteren Erfolg des Freiwilligendienstes als wichtiges zivilgesellschaftliches Instrument aus“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit des DStGB, Erster Beigeordneter Heinz Eschbach, Troisdorf, heute anlässlich der Frühjahrstagung in Syke.

Der Ausschuss unterstreicht, dass in einer älter werdenden Gesellschaft dieses ehrenamtliche Engagement ein unverzichtbarer Baustein unseres sozialen Netzes darstellt. Die hohe Zahl der abgeschlossenen Vereinbarungen zeigen, mit welchem Engagement Freiwillige jeden Alters insbesondere auch in Einsatzstellen des kommunalen Bereichs tätig sind. Im Jahresdurchschnitt sind rund 35.000 Personen dauerhaft im Bundesfreiwilligendienst engagiert. Der Zuspruch, ganz besonders auch bei vielen älteren Menschen, ist nach wie vor ungebremst, die vorhandenen kommunalen Einsatzstellen reichen hierfür bei weitem nicht aus.

Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um Freiwillige zu gewinnen und zu qualifizieren. Diese haben ein großes Interesse an der Arbeit in Kindergärten, Ganztagsschulen, Senioren- und Pflegeheimen, Sportvereinen oder Rettungsdienstes. Seit Februar können die Kommunen jedoch keine Vereinbarungen mehr mit Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst abschließen, da die Kontingente der kommunalen Einsatzstellen gänzlich ausgeschöpft sind. “Die Kontingentierung wirkt sich kontraproduktiv auf die Motivation der zukünftigen Freiwilligen aus und widerspricht der von der Politik mit Recht geforderten Stärkung bürgerschaftlichen Engagements“, warnt der Ausschussvorsitzende, Heinz Eschbach.

Mit der Kontingentierung bzw. Einfrieren der Haushaltsmittel, wird vor allem der Personenkreises der über 25jährigen  ausgeschlossen, der nicht auf die in Länderverantwortung stehenden Freiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ausweichen kann.

Der Ausschuss begrüßt zwar die Ankündigung des Haushaltsausschusses, dass der Bundesfreiwilligendienst in diesem Jahr elf Millionen Euro mehr erhalten soll. Er erwartet jedoch eine bedarfsgerechte dauerhafte finanzielle Ausstattung des Bundesfreiwilligendienstes, damit dieses als wichtiges zivilgesellschaftliche Instrument etabliert bleibt. “Der Bundesfreiwilligendienst muss weiter gestärkt und gefördert werden, um der wachsenden Bedeutung Rechnung zu tragen“, so Eschbach abschließend.

Pressemitteilung 23 aus 2014

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