Entlastung bei Verkehrsverstößen - Ressourcen für Kriminalitätsbekämpfung nutzen

Verkehrsstau auf deutscher Autobahn
Bredehorn.J  / pixelio.de

Statement von Dr. Gerd Landsberg gegenüber der Schweriner Volkszeitung:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die Länder auf, Polizei und Ordnungskräfte bei Geschwindigkeitskontrollen zu entlasten. Zurzeit müssen bei einer mobilen Radarkontrolle ständig ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder ein Polizeibeamter anwesend sein, um die Verkehrsverstöße gerichtsfest zu ahnden. Beim letzten bundesweiten Blitzmarathon waren weit über 15.000 Kräfte im Einsatz. Diese fehlen an anderer Stelle, zumal die Länder in den letzten Jahren über 8.000 Stellen im Polizeibereich abgebaut haben. Die Landesgesetzgeber könnten vorsehen, dass derartige Geschwindigkeitskontrollen durch besonders zertifizierte Unternehmen, wie z. B. den TÜV, nach Vorgaben der Stadt bzw. der Polizei gerichtsfest durchgeführt werden können.

Dieses so genannte Institut der Beleihung, bei dem eine Privatperson öffentliche Aufgaben wahrnimmt, hat sich in anderen Bereichen längst bewährt. Die freiwerdenden Kräfte könnten sich dann noch stärker auf die Bekämpfung der Straßen- und Gewaltkriminalität z. B. im Umfeld von Fußballspielen, aber auch im Hinblick auf die zunehmende Einbruchskriminalität engagieren. Allein im letzten Jahr hat die Zahl der Einbrüche mit 145.500 ein bisheriges Höchstmaß erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Wohnungseinbrüche damit um 8,9 Prozent, mit verheerenden Folgen für die Betroffenen nicht nur in materieller, sondern auch in psychischer Hinsicht. Die Aufklärungsquote liegt bei ca. 15 Prozent.

Eine weitere Entlastungsmöglichkeit sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund durch die Ausdehnung der Verantwortlichkeit von Fahrzeughaltern. Selbst bei einfachen Parkverstößen, die nicht mit Punkten in Flensburg verbunden sind, weisen die Fahrzeughalter häufig darauf hin, dass sie das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren haben. Umfangreiche Ermittlungen sind nötig, die ebenfalls Personal binden. Hier wäre es sinnvoll, im Straßenverkehrsgesetz vorzusehen, dass - jedenfalls bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, die nur ein Verwarnungsgeld zur Folge haben - der Halter des Fahrzeuges haftet. Ähnliche Modelle haben sich anderen europäischen Ländern bereits bewährt.

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