Grundsteuer endlich neu regeln - Länderstreit beenden - Kommunale Einnahmen und Hebesatzrecht sichern

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Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg sagte im Gespräch mit Handelsblatt-Online:

„Die jetzigen Regelungen sind nicht verfassungsgemäß und führen zu erheblichen Verzerrungen, die sich aus den überholten Wertfeststellungen ergeben. Seit mehr als 15 Jahren wird jetzt schon über die Reform der Grundsteuer debattiert. Die Bemessungsgrundlagen für die über 35 Mio. Grundstücke sind völlig veraltet. Die Besteuerung orientiert sich an Einheitswerten, die in den alten Ländern auf dem Stand vom 1964 und im Osten auf dem von 1939 festgeschrieben sind. So muss z. B. für ein Reihenhaus in Bremen (Vorkriegsbau) in bester Lage mit 140 Quadratmetern Grundfläche ein Betrag von jährlich 180 Euro Grundsteuer bezahlt werden. Mindestens 650 Euro dagegen werden für einen Reihenhausneubau in üblicher Lage mit derselben Grundfläche versteuert.

Foto: chocolat01 / pixelio.de

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlungen noch akzeptiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass demnächst die Anknüpfung an die veralteten Einheitswerte als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewertet werden. Der Bundesfinanzhof hat bereits in zwei aktuellen Urteilen eine Reform der Grundsteuer angemahnt. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuerveranlagung nicht mehr akzeptieren, ist für die Städte und Gemeinden ein plötzlicher Ausfall ihrer Grundsteuereinnahmen zu befürchten. Sie betrugen im Jahre 2012 immerhin ca. 12 Mrd. Euro. Die Städte und Gemeinden erwarten jetzt ein zügiges Handeln der Länder und des Bundes. Unabhängig davon, auf welches Modell man sich verständig: Für die Kommunen ist entscheidend, dass ihre Einnahmen gesichert, ihr Hebesatz bestehen bleibt und man näher an die tatsächlichen Werte heranrückt. Eine Aufkommensneutralität sollte deshalb nicht im Vordergrund stehen, angesichts überholter Wertfeststellungen sollte auch  eine generelle Anhebung erfolgen.

Die Gesetzgebungskompetenz sollte weiter beim Bund liegen, eine reine Länderkompetenz wurde vermutlich zu einer Zersplitterung führen und damit den Kommunen nicht dienen.

Diskutiert werden derzeit verschiedene Modelle. Dabei haben sich drei herauskristalisiert:

-       Das sogenannte „Wertunabhängige Modell“, “das lediglich die Fläche eines Grundstücks und Gebäudes als Bemessungsgrundlage heranzieht.  -       Das sogenannte „Verkehrswertmodell“  orientiert sich eher am Verkehrswert der Grundstücke.

-       Das so genannte „Thüringer Modell“ ist eine Kombination aus Verkehrswert des Grundstückes   und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente.

Im europäischen Vergleich fällt die Grundsteuer in Deutschland vergleichsweise gering aus. Wer in bester Lage für einen m2 Eigentumswohnung 10.000 oder 15.000 Euro bezahlen kann, von dem muss auch erwartet werden, dass er eine deutlich höhere Grundsteuer bezahlt als derjenige, der sich in einer Großstadt eine Eigentumswohnung mit einem Quadratmeterpreis von 1000 oder 2000 Euro leistet. Die Politik muss hier handeln und sollte nicht – wie in vielen anderen Fällen – wieder abwarten, bis die Rechtsprechung konkrete Vorgaben macht und Fristen setzt.“

Der hierzu am 22. Januar 2014 erschienene Artikel kann auf der Homepage von Handelsblatt-Online nachgelesen werden.

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