Kommunen finanziell entlasten – Finanzreformen umsetzen!

Bildrechte Andreas Hermsdorf, pixelio

Prominenter politischer Besuch kam zu den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus ganz Deutschland nach Hüfingen. Der Chef der baden-württembergischen Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus-Peter Murawski, referierte zu den Themen „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ sowie „Finanzentlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe“ und diskutierte mit den Kommunalpolitikern deren Forderungen.

Mit Blick auf die in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Entlastungszusagen bei der Eingliederungshilfe fordern die Kommunen, nicht nur eine Kostenentlastung um 5 Milliarden Euro/Jahr noch in dieser Legislaturperiode, sondern schon ab dem Jahr 2014 eine jährliche Sofortentlastung von 1 Milliarde Euro zu bekommen. Enttäuschend ist, dass die Soforthilfe erst 2015 und die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes erst in der kommenden Legislaturperiode kommen sollen. „Nach unserem Verständnis war eine jährliche finanzielle Sofortentlastung der Kommunen in Höhe von 1 Milliarde Euro schon ab 2014 und das Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes inklusive 5 Milliarden Euro Kostenentlastung der Kommunen noch in dieser Legislaturperiode vereinbart“, so der Ausschussvorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Neuburg an der Donau, und Anton Knapp vor der Presse in Hüfingen. Grundsätzlich zufrieden sind die Bürgermeister damit, dass die Sofortentlastung über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erreicht werden soll, da auf diesem Weg eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung möglich sei. Jedoch sei auch eine Entlastung über die Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft denkbar.

Gmehling und Knapp begrüßen, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen in einer Reformkommission neu geordnet werden sollen. Sie fordern, dass dabei auch die kommunalen Finanzinteressen umfassend berücksichtigt und die kommunalen Spitzenverbände in die Reformarbeit umfassend einbezogen werden. „Wenn über eine Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen entschieden wird, wird immer gleichzeitig über nachhaltige Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen entschieden. Deshalb gehören die Vertreter der Kommunen von Anfang an mit an den Verhandlungstisch“, so die Kommunalvertreter.

Erfreut zeigten sich die Finanzfachleute aus den Städten und Gemeinden darüber, dass sich die kommunalen Spitzenverbände bei der Bundesregierung und beim Bundesministerium für Finanzen mit ihrer Kritik an der Umsatzbesteuerung kommunaler Zusammenarbeit Gehör verschaffen konnten. Der Finanzausschuss des DStGB hatte bereits mehrfach sein Unverständnis über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geäußert, mit der gegenseitige Beistandsleistungen von Kommunen der Umsatzsteuer unterworfen würden. Wenn beispielsweise eine Kommune entgeltlich Schulsportanlagen einer anderen Kommune nutzen wolle, dürfe die nicht besteuert werden. „Dies wäre eine absurde Umverteilung von öffentlichen Geldern, die zu einer Verteuerung kommunaler Leistungen für den Bürger führen würde“, so Gmehling und Knapp. Die massive kommunale Kritik habe nun schließlich Erfolg gezeigt. So sei das Thema im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgegriffen und die Absicht geäußert worden, interkommunale Kooperationen steuerrechtlich nicht behindern zu wollen. Das Bundesfinanzministerium habe daraufhin im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden nach rechtlichen Wegen gesucht, interkommunale Zusammenarbeit steuerfrei zu halten. Mit einem Gesetzentwurf im Sinne der Kommunen rechne man noch in 2014.

Schließlich fordern die Städte und Gemeinden den Bund und die Länder dazu auf, zeitnah die Reform der Grundsteuer umzusetzen und dabei die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aufrecht zu erhalten. Seit nun über zwanzig Jahren werden Reformmodelle der Grundsteuer diskutiert – die Zeit ist überreif für eine Entscheidung. Es müsse vermieden werden, dass der Zeitkorridor für Städte und Gemeinden zur Umstellung auf ein neues Grundsteuermodell zu knapp wird. Eine Umstellung auf ein neues Modell würde, nicht zuletzt durch die notwendigen Umstellungen im IT-Bereich, rund fünf Jahre in Anspruch nehmen. „Ein Abwarten einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könnte daher zu einem erheblichen Zeitdruck für Städte und Gemeinden bei der Umsetzung führen, dies gilt es zu vermeiden“, forderten Gmehling und Knapp.

Pressemitteilung 15-2014

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