Krankenhausfinanzierung sichern - Bettenabbau nach dem Rasenmäherprinzip ungeeignet

Foto: berggeist007  / pixelio.de

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert ein Krankenhausfinanzierungskonzept, das es den Krankenhäusern dauerhaft und verlässlich ermöglicht, ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen und trotzdem rentabel  zu arbeiten. 

Krankenhäuser sind gerade in einer älter werdenden Gesellschaft für Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht nur in den großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen haben die Krankenhäuser kaum eine Chance, die stetig steigenden Personalkosten für die rund 1,1 Millionen Beschäftigten und die steigenden Sachkosten aufzufangen.

Insbesondere die Länder sind verpflichtet, den teilweise veralteten Häusern zusätzliche Investitionsmittel bereit zu stellen. Dieser Aufgabe kommen sie zu wenig nach und haben beispielsweise zuletzt 2,7 Mrd. Euro bereitgestellt, während es im Jahr 1993 noch 3,9 Mrd. Euro waren. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft wären sogar 6 Mrd. Euro erforderlich. Deswegen ist es nicht erstaunlich, dass gut jede dritte Klink in Deutschland rote Zahlen schreibt.

Wenn Gesundheitsminister Gröhe darauf hinweist, dass die Klinken nur zu 77 Prozent ausgelastet sind, ist dies sicher auch dem Umstand geschuldet, dass im Rahmen der Daseinsvorsorge Klinken natürlich auch zusätzliche Betten für Not- und Katastrophenfälle bereithalten müssen. Hinzu kommt, dass die Verweildauer nach Operationen immer weiter verkürzt worden ist, jetzt aber im Hinblick auf das Älterwerden der Patienten an ihre Grenze kommt. Einen Bettenabbau nach dem Rasenmäherprinzip würden insbesondere die wohnortnahen Krankenhäuser gefährden. Neben dem sicherlich notwendigen Qualitätswettbewerb der verbessert werden kann, gibt es auch noch ein großes Potenzial im Bereich der Kooperationen zwischen Krankenhäuser und den notwendigen Abbau von überflüssiger Bürokratie im Bereich der Krankenhausverwaltungen.

Die flächendeckende Grundversorgung  durch Krankenhäuser darf aber nicht in Frage gestellt werden. Krankenhausleistungen sind eben nicht nur ein Wirtschaftsgut, sondern eine unverzichtbare Leistung die für alle Menschen wohnortnah gewährleistet werden muss.“

Der hierzu in der Passauer Neuen Presse erschienene Beitrag kann hier achgelesen werden.

Mxlg

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