Städte und Gemeinden begrüssen Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Bildrechte Uwe Schlick, pixelio

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag begrüßen die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit der die Kosten der öffentlichen Förderung begrenzt, die finanziellen Risiken und Lasten der Energiewende gerechter verteilt und die Erneuerbaren Energien besser in den Markt integriert werden sollen. Damit werden auch die Forderungen der Städte und Gemeinden aufgegriffen und können Kosteneffizienz, Systemstabilität und Versorgungssicherheit sowie Klimaschutz und Wertschöpfung bei einer EEG-Reform berücksichtigt werden, betonen die kommunalen Spitzenverbände heute anlässlich des Spitzentreffens zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder.

„Die vorgesehene Reform des EEG weist einen guten Weg. Die staatliche Vergütung zu begrenzen und stärker marktwirtschaftlich geprägte Instrumente einzuführen, sind richtige Ansätze. Die Umstellung des Fördersystems muss jedoch schrittweise und mit der erforderlichen Sensibilität erfolgen, um die mit der Energiewende entstandenen dezentral aufgestellten Energieprojekte und die breite Vielfalt der Akteure nicht zu beeinträchtigen“, fordern die Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly sowie Christian Schramm, Oberbürgermeister der Stadt Bautzen.

Die Kommunen engagieren sich seit Jahren dafür, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern, sie fördern erneuerbare Energien durch Klimaschutzprojekte und lokale und regionale Energiekonzepte. Zahlreiche Projekte und Maßnahmen der Kommunen und der kommunalen Unternehmen sind unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entstanden. Gerade diese Projekte dürfen durch die verpflichtende Direktvermarktung, Regelungen zur Eigenstromerzeugung sowie durch ein Ausschreibungsmodell zur Förderung der Erneuerbaren Energien nicht in Frage gestellt werden.

Die beiden Präsidenten zeigen Verständnis dafür, dass bei den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zum EEG bei den Regeln zur Eigenstromerzeugung sowie zu den Ausgleichsregelungen Änderungen vorgenommen werden sollen. „Allerdings müssen Bestandsanlagen auf jeden Fall weiterhin von der Beteiligung des Eigenstromverbrauchs an der EEG-Umlage ausgeschlossen bleiben. Sich bei der Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage auf stromintensive Unternehmen zu konzentrieren, die im internationalen Wettbewerb stehen, ist richtig; wir brauchen aber zugleich weiterhin eine Befreiung des Öffentlichen Nahverkehrs von der EEG-Umlage, um deutliche Preissteigerungen bei Bussen und Bahnen vermeiden zu können“, so Dr. Ulrich Maly und Christian Schramm.

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprechen sich zudem dafür aus, baldmöglichst weitere Schritte für die Weiterentwicklung des Energiemarktes anzugehen. Maly und Schramm betonen die gemeinsamen Forderungen für ein neues Energiemarktdesign: „Flankierend zur EEG-Reform muss ein Energiemarktdesign geschaffen werden, dass einen Leistungs- bzw. Kapazitätsmarkt vorsieht, damit effiziente fossile Kraftwerke zum Ausgleich der volatilen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wieder wirtschaftlich betrieben werden können.“ Darüber hinaus sei die Übernahme der Stromnetze durch die Kommunen zu erleichtern und das bestehende System der Anreizregulierung zu verbessern, um innovative Investitionen, beispielsweise in intelligente Stromnetze, rascher voranbringen zu können.

Kontakt:

Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225

Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130

Pressemitteilung 11 aus 2014

JpOl

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