Wertstoffentsorgung einfacher, bürgernah und ökologisch sinnvoll gestalten

Bildrechte: bbroianigo, pixelio
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„Die jetzige Unterscheidung zwischen den über den Gelben Sack zu entsorgenden Verpackungen und den in der Restmülltonne zu entsorgenden, stoffgleichen Nichtverpackungen ist für die Bürger kaum verständlich. Es ist auch ökologisch nicht nachvollziehbar, wenn zum Beispiel Um-Verpackungen, wie die Folie eines Müsliriegels, in den Gelben Sack gehören, während die „Quietsche-Ente“, die Bratpfanne oder der Putzeimer als stoffgleiche Nichtverpackungen in der Restmülltonne entsorgt werden müssen“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Arpad Bogya, Gemeinde Isernhagen, heute bei der Ausschusssitzung in Haselünne (Niedersachsen).

Folge dieser nicht praktikablen Unterscheidung ist, dass heute in der Grauen Restmülltonne Fehlwürfe von bis zu 40 Prozent erfolgen. Damit landen dort Abfälle, die eigentlich über eine Wertstoffentsorgung im Sinne einer Wiederverwertung in den Gelben Sack gehören. „Damit verbunden ist auch ein ökologischer Missstand. Dieser kann nur dadurch beseitigt werden, dass im neuen Wertstoffgesetz nach der Materialart und nicht nach Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden wird“, erklärte Bogya.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert zudem, im geplanten Wertstoffgesetz den Kommunen im Sinne einer „Abfallentsorgung aus einer Hand“ auch die Steuerungsverantwortung und Zuständigkeit für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen zu übertragen. Dies entspricht auch dem Wunsch der Bürgerschaft: Laut einer im April 2014 durchgeführten und repräsentativen FORSA-Umfrage befürworten 59 Prozent der Deutschen eine Übertragung der Verantwortung für die Verpackungsentsorgung auf die Kommunen.

„Eine Steuerungsverantwortung der Kommunen für die Sammlung hätte eine einfache, bürgerfreundliche sowie ökologische und kosteneffiziente Entsorgung zu sozial verträglichen Gebühren auch bei den Wertstoffen zur Folge“, erklärte der beim DStGB für die Abfallwirtschaft zuständige Beigeordnete Norbert Portz. Dies bedeute keinesfalls eine Rekommunalisierung, da die Städte, Gemeinden und Kreise ihre Abfallentsorgung in der weit überwiegenden Zahl nicht selbst durchführen. Vielmehr sind sie rechtlich verpflichtet, die Sammlung in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren transparent und mittelstandsfreundlich zu vergeben.

Folge dieser mittelstandsfreundlichen Vergaben wären schon heute in der Abfallwirtschaft vielfach bewährte öffentlich-private Partnerschaften zwischen den Kommunen einerseits und den Entsorgungsunternehmen andererseits. Im Rahmen der Steuerungsverantwortung der Kommunen für die Sammlung der Wertstoffe muss nach Auffassung des DStGB weiter an der Produkt- und Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Vertreiber für die in Verkehr gebrachten Waren festgehalten werden.

Pressemitteilung 33/2014

Der Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tagt heute in Haselünne (Niedersachsen). Foto: Stadt Haselünne.
aLRe

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