Kommunale Finanzlage angespannt - Entlastung notwendig - Soli-Aufkommen unverzichtbar

DStGB-Infografik "Kommunale Ausgaben für soziale Leistungen und kommunale Investitionen"

Trotz der Initiativen einiger Länder durch Stärkungspakte oder Schutzschirme, die kommunale Finanzlage zu verbessern, sind die Kassenkredite weiter gestiegen und belaufen sich auf 48,6 Mrd. Euro. Deutlich mehr als ein Drittel aller kommunalen Schulden werden mittlerweile über diese Kredite finanziert. Darin liegt ein hohes Risiko, insbesondere dann, wenn die Zinsen wieder steigen. Gleichzeitig verhindern diese Belastungen die notwendigen kommunalen Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Breitbandausbau. 

Die Spreizung zwischen armen Kommunen auf der einen Seite und positiven Entwicklungen in anderen Regionen nimmt zu. Damit wird zugleich der Auftrag des Grundgesetzes nach gleichwertigen Lebensverhältnissen für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland in Frage gestellt. Die Spirale nach unten beschleunigt sich, weil dort, wo wenig investiert wird, kein attraktives Umfeld für Wirtschaft und Menschen gewährleistet ist. Nach Einschätzung des DStGB wird die Gesamtheit der Kommunen in Deutschland 2014 die „schwarze Null“ nicht erreichen. Im Gegenteil: in den ersten drei Quartalen 2014 ist das kommunale Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr von minus 1,5 Mrd. Euro auf minus 2,6 Mrd. Euro angestiegen. In vielen Kommunen ist nach vor die Finanzlage katastrophal. '

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB und Christian Schramm, Oberbürgermeister der Stadt Bautzen und Präsident des DStGB bei der Bilanz Pressekonferenz in Berlin.

Notwendig ist eine schnelle Umsetzung der zugesagten Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich. Wir erwarten, dass diese Mittel bei allen Kommunen in Deutschland ankommen und die notwendigen Gesetze – unabhängig von der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Städte und Gemeinden brauchen insoweit Planungssicherheit. 

Bei der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen darf es nicht nur um das Verhältnis zwischen Bund und Ländern gehen. Ziel muss es sein, auch die kommunale Finanzlage nachhaltig zu stärken und damit Investitionen zu ermöglichen. Spielräume, das Aufkommen des Solidaritätszuschlages (15 Mrd. Euro/jährlich) auch nur teilweise für Steuerentlastungen (zum Beispiel Abbau der kalten Progression) zu nutzen, sieht der DStGB nicht. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erwartet bessere Schulen, Straßen, Wege und Plätze, mehr Bildung für die Kinder, eine Qualitätsoffensive bei der Kinderbetreuung und ein schnelles Internet vor Ort. Dies ist den Menschen wichtiger, als eine geringfügige Steuerentlastung, die am Ende doch nur durch neue Schulden gegenfinanziert werden muss. 

Die deutschen Kommunen können immer weiter steigende Sozialausgaben bei einer zurückgehenden Bevölkerung nicht tragen. Wir brauchen grundlegende Reformen der sozialen Sicherungssysteme mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, den wirklich Bedürftigen zu helfen und den ungebremsten Kostenaufwuchs zu stoppen. Das wird nicht ohne mehr Eigenverantwortung der Einzelnen funktionieren können. Wir müssen in der Bevölkerung dafür für werben, dass nicht alles, was wünschenswert ist, auch finanziert werden kann. Nur so wird unser Sozialstaat zukunftsfest werden. 

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 01/2015)

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