Stellungnahme zur Verordnung zum Netzausbaugebiet

Die Ermächtigung zur Ausweisung des Netzausbaugebietes wurde mit dem EEG 2017 geschaffen. Das Ziel ist eine bessere Verzahnung des Ausbaus der Übertragungsnetze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Die Windenergie an Land soll deshalb vorübergehend über die Ausweisung eines Netzausbaugebietes gesteuert werden. Das ist dort sinnvoll, wo voraussichtlich besonders viel Strom aus Windkraftanlagen abgeregelt werden muss, um das Übertragungsnetz zu entlasten. Im Netzausbaugebiet dürfen jährlich nur noch 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 bezuschlagt werden dürfen. Das Netzausbaugebiet ist eine räumlich zusammenhängende Fläche, die höchstens 20 Prozent des Bundesgebiets erfasst.

Aus kommunaler Sicht wird das vorgeschlagene Netzausbaugebiet grundsätzlich kritisch gesehen. Die Antwort auf eine Überlastung des Übertragungsnetzes darf nur in letzter Konsequenz eine Begrenzung des Ausbaus von erneuerbaren Energien bedeuten. Vielmehr müssen der Netzausbau beschleunigt und zusätzlich Maßnahmen genutzt werden, die es ermöglichen die erzeugte Energie auch vor Ort zu verbrauchen und so die Übertragungsnetze zu entlasten.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang!

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