Wohnsitzauflage für Geflüchtete

An der Kommunalbefragung haben sich 650 Städte und Gemeinden und Landkreise beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 44 %. In der Umfrage wurde auch die Frage gestellt: Wie beurteilen Sie derzeit die Vorschläge von Residenzpflicht und Wohnortzuweisung?

Etwa 80 % der befragten Kommunen hatten eine Haltung zur Frage der Wohnsitzauflage (im Fragebogen als Residenzpflicht bezeichnet) entwickelt. Etwa 70 % der befragten Kommunen sehen dabei eine Wohnsitzauflage als eher positiv, während etwa 30 diese als eher negativ einstufen. Dabei gibt es nur relativ geringe Unterschiede in der Bewertung dieser Frage nach den Gemeindegrößen.

In der Tendenz wird die Wohnsitzauflage stärker von den befragten Regionen mit schwieriger wirtschaftlicher und demografischer Ausgangslage unterstützt, gefolgt von den Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang, aber auch von Regionen mit „relativer Stabilität“. Dabei wünschen sich diese Regionen eine  mittelfristige „Planungssicherheit“ für begleitende Investitionen in Arbeitsplätze und Infrastruktur.

Die Einführung einer begrenzten Wohnsitzauflage für Geflüchtete kann die Lasten, aber auch die Chancen die mit den anerkannten Flüchtlingen verbunden sind, gleichmäßiger und räumlich über das Land verteilen. Dabei ist es nötig, und auch darauf verweist das vhw-Plädoyer, dass als unterstützendes Instrument für eine Wohnsitzauflage weitere flankierende Maßnahmen parallel auf den Weg gebracht werden. Diese betreffen den infrastrukturellen Bereich, aber auch gezielte Wirtschafts- und Arbeitsmarktfördermaßnahmen.

Die Ergebnisse und das Plädoyer des vhw Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung sind auf dessen Internetseite unter http://www.vhw.de/forschung-und-politik/aktuell-gefluechtete-vor-ort/ einsehbar.

Weitere Informationen:

(Foto: © Coloures-pic - Fotolia.com)

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