Bundesregierung

DStGB warnt vor nicht realisierbaren Versprechen

„Der DStGB hat die neue Regierung davor gewarnt mit immer mehr Versprechen neue Leistungen anzukündigen, die letztlich nicht erfüllbar sind und am Ende nur mehr Politikverdrossenheit erzeugen und die extremen Ränder stärken werden. Die Politik muss aufhören, den Eindruck zu vermitteln Deutschland sei eine ewige Insel des Wohlstandes, die langfristig den Wohlstand seiner Bürgerinnen und Bürger immer weiter steigern können. Teilweise wird eine „all-inclusive Mentalität“ propagiert, die vom Staat niemals erfüllt werden kann.
Als ein Beispiel kann das Thema Kinderbetreuung dienen. Der Kindergarten soll am besten rund um die Uhr kostenlos, auch für gut Verdienende, verfügbar sein. Selbstverständlich soll es auch Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben, mit einem Rechtsanspruch und ohne Rücksicht darauf, ob Kommunen das inhaltlich, organisatorisch, personell oder finanziell leisten können.

Gleichzeitig wird eine massive Personalausweitung in allen denkbaren Bereichen versprochen. In der Kinderbetreuung, in der Schule, im Sozialbereich, in der Pflege, bei den Ordnungsämtern, im Bürgerservice, bei den Jugendämtern, im Bereich der Verkehrsüberwachung, und durch einen kostenlosen ÖPNV. Die notwendige Erkenntnis, dass der Staat nur das verteilen kann, was er den Bürgerinnen und Bürgern über Steuern, Abgaben und Beiträge vorher abgenommen hat, bleibt dabei leider auf der Strecke.

Der Glaube an den Staat, der alles leisten kann und ein betreutes Leben organisiert, wird propagiert. Das Ganze wird getrieben von Betroffenheits- und Empör-Ritualen, die in den täglichen Talkshows befeuert werden, aber mit der Realität der Menschen vor Ort wenig zu tun haben.

Das flächendeckende, leistungsfähige Internet überall in Deutschland etwa wurde schon in von der letzten Großen Koalition versprochen, aber leider nicht geschaffen. Damals wie heute gilt: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt.

Der DStGB mahnt die Politik klar zu sagen: „Nicht alles, was wünschenswert erscheint, ist kurzfristig und noch dazu unentgeltlich umsetzbar.“ Der Überbietungswettbewerb zwischen den politischen Parteien nach dem Motto: „Wer verspricht noch mehr?“ – jeweils auf Kosten anderer – muss aufhören. Dies löst keine Probleme und führt am Ende nur zu Enttäuschungen.

Es muss der Grundsatz gelten: Chancen realisieren, Risiken beherrschen, Offenheit fördern. Das gilt etwa für das Megathema Digitalisierung, wo die einen nur Datenschutzprobleme sehen und die anderen glauben, so wichtig sei das Thema nicht – mit diesen Ansätzen könnten die zentralen Herausforderungen für unsere Zukunft und den Wohlstand verspielt werden. Wir brauchen endlich den Mut, Deutschland zu modernisieren, zu digitalisieren und trotzdem sozial zu gestalten, ohne dass die Sozialkosten am Ende das System überfordern.“

Kinderbetreuung: Neue Rechtsansprüche nicht umsetzbar

„Nach Erhebungen des Deutschen Jugendinstituts werden bis zum Jahr 2025 über 600.000 Erzieher/Lehrer benötigt, um den flächendeckende Anspruch der Eltern auf Betreuung in Grundschule und Kita erfüllen zu können. Die Kosten für eine flächendeckende Kindertagesbetreuung schätzt das Deutsche Jugendinstitut auf bis zu 18 Mrd. Euro. Zusätzlich fallen 1,4 Mrd. Euro Investitionskosten pro Jahr an. Die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher geben das nicht ansatzweise her und können so schnell auch nicht aufgebaut werden. Im Übrigen fehlt es an ausreichend Bewerberinnen und Bewerbern. Die große Masse der Grundschulen bietet auch die räumlichen Voraussetzungen nicht, um eine solche Ganztagsbetreuung umzusetzen. Richtiger wäre es daher, zunächst den tatsächlichen Bedarf länderspezifisch bei den Eltern zu ermitteln, die jetzt gerade ein Kind erwarten oder sich demnächst ein Kind wünschen. Gerade weil viele Mütter – von der Wirtschaft gedrängt – immer früher und möglichst ganztags in den Beruf zurückwollen, wird der Bedarf an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren zusätzlich ansteigen. Auch die konstant steigende Geburtenrate und der Zuzug von weiteren Personen werden den Bedarf weiter deutlich steigern. Es macht wenig Sinn, einen Rechtsanspruch zu formulieren, wenn absehbar ist, dass er kaum erfüllbar sein wird. Auch hier gilt der Grundsatz: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist mittelfristig umsetzbar.“

(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

Weitere Informationen:

PNB8

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