Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau), stellte fest, dass vielerorts eine Schieflage bei der kommunalen Wertschöpfung besteht und sich dies auf die Akzeptanz vor Ort auswirkt. „Die Energiewende wird zwar in Berlin und Brüssel geplant, muss aber lokal umgesetzt werden. Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Ziele erreichen will, dann ist eine bessere Beteiligung der Städte und Gemeinden notwendig“, sagte Gmehling.
Der Ausbau der erneuerbaren Energieanlagen, insbesondere bei der Windenergie, führt oft zu deutlichen Widerständen der lokalen Bevölkerung. Die betroffenen Standortgemeinden nehmen dabei immer auch eine vermittelnde Rolle zwischen den unterschiedlichen Interessen ein, um eine möglichst für alle Seiten akzeptable Lösung zu schaffen.
„Vor diesem Hintergrund ist die Vorgabe im Koalitionsvertrag zur besseren Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung ausdrücklich zu begrüßen. Erforderlich ist es, neue Möglichkeiten zu schaffen, wie EE-Anlagen zur lokalen Wertschöpfung beitragen und einen langfristigen und substantiellen finanziellen Ausgleich für die mit den Anlagen verbundenen Lasten liefern können“, sagte Gmehling.
Der Ausschuss sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine bessere finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden von Windenergie- und PV-Anlagen bei der Gewerbesteuer aus. Die im Jahr 2009 mit dem Ziel der Akzeptanzsteigerung eingeführte Sonderregelung zur Gewerbesteuerzerlegung hat nicht die erwarteten Verbesserungen beim Gewerbesteueraufkommen gebracht.
„Der bestehende Zerlegungsmaßstab hat sich für die Standortgemeinden aufgrund der Abschreibungen für EE-Anlagen als unzureichend erwiesen. Der Koalitionsvertrag formuliert die klare Zielstellung, die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Analgen zu beteiligen. Um langfristig erfolgreich zu sein, muss die Beteiligung der Städte und Gemeinden auf mehrere Säulen gestellt werden. Dazu muss die Gewerbesteuerzerlegung angepasst und eine bessere Verteilung des bestehenden Aufkommens erreicht werden“, forderte Gmehling abschließend.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 23-2018)
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