Kommunalrichtlinie

Antragsfenster für kommunale Klimaschutzprojekte erneut geöffnet

Als zentrales Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz bietet die Kommunalrichtlinie eine große Angebotsvielfalt. Finanziell unterstützt werden unter anderem

  • Einstiegsberatungen
  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten
  • die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers
  • die Umrüstung von Straßen- oder Sporthallenbeleuchtung auf LED
  • die Förderung des Radverkehrs
  • Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • sowie der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser von Schwimmbädern.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch gemeinnützige Sportvereine, mehrheitlich kommunale Unternehmen, Träger von Kindertagesstätten, (Hoch)Schulen und Religionsgemeinschaften. Förderanträge können im Antragszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Bei Fragen rund um die Kommunalrichtlinie und die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) können sich Kommunen und andere Interessierte an das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de wenden.

Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig. Die Kommunalrichtlinie ist Teil der NKI des BMU. Von 2008 bis Ende 2017 haben über 3.000 Kommunen mit mehr als 12.500 Klimaschutzprojekten von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche Merkblätter hierzu finden sich unten.

Informationen zur Antragstellung beim Projektträger Jülich finden sich unten.

Weitere Informationen:

(Foto: © dessauer - Fotolia.com)

PNZ8

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