Ländlicher Raum

Medizinische Versorgung im Ländlichen Raum verbessern

Die flächendeckende Sicherstellung der medizinischen, insbesondere der hausärztlichen Versorgung, ist eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz und dem GKV – Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 in Kraft der Gesetzgeber eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung ergriffen. Diese reichten aber nicht aus. Der DStGB hatte deshalb gefordert, die Kassenärztlichen Vereinigungen
(KV) zu verpflichten, die ärztliche Versorgung notfalls durch eigene Angebote sicherzustellen und die Vergütung von Ärzten in ländlichen Regionen durch Zuschläge anzuheben. Auch sind die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen auszubauen.

Einige dieser Forderungen greift Minister Spahn jetzt auf. Mit dem „Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung“ (TSGV) sollen die niedergelassenen Ärzte verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig notfalls eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen, z.B. digitale Sprechstunden, mobile Praxen oder Patientenbusse anbieten. Es soll obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land sowie verpflichtende Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen geben. Ärzte sollen künftig mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet) anbieten; Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), sollen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Die Zusatzangebote sollen vergütet werden.

Dies sind weiter richtige Schritte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Notwendig sind aber auch eine Entbürokratisierung des Arztberufs, der Ausbau der Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen sowie der Ausbau der Telemedizin.

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