DAten

Weitergabe kommunaler Daten

Der überwiegende Anteil von Daten, die in Kommunen anfallen, sind personenunabhängige Datenbestände – unter anderem Klimadaten, Katasterdaten, Geodaten, Emissionswerte. Daten zur Lärmbelastung, zur Mobilitätsanalyse oder zur Belastung der Kanalisation bei Starkregen können von kommerziellem Interesse für Unternehmen sein. Hier ist es Ziel des DStGB, dass die Kommune selbst entscheiden kann, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen – gegebenenfalls auch entgeltpflichtig – sie diese Datenbestände weitergibt. In dem Moment, in dem diese Daten für ein kommerzielles Interesse genutzt werden, soll es in der Entscheidung jeder einzelnen Kommune liegen, ob und zu welchen Konditionen sie diese Daten abgibt.

Eine pauschale Verpflichtung zur entgeltfreien Weitergabe, wie der Bund sie für seine Behörden im Open Data Gesetz vorsieht, sieht der DStGB in der Rigorosität eher kritisch. Der DStGB ist nicht gegen Open-Data. Es ist allerdings das Ziel, dass die Kommunen in eigener Regie entscheiden, wie, wann und zu welchen Bedingungen sie Daten veröffentlichen.

Der Vorstoß des DStGB geht dahin, dass bei offensichtlichem Gewinnerzielungsinteresse der Abnehmer die öffentliche Hand die Möglichkeit bekommen sollte, den „Rohstoff“ Daten zu einem angemessenen Entgelt anzubieten. Es sollte auch den Städten und Gemeinden überlassen sein, ob etwa eine Gebühr „nur“ die Kosten abdeckt, die der Kommune durch die Erhebung der Daten sowieso entstehen, oder ob darüber hinaus ein Entgelt erhoben wird, das sie zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger nutzen, um die Lebenssituation in der Kommune zu verbessern. Bei dem Vorschlag, nicht alle kommunalen Daten zwingend kostenfrei zur Verfügung zu stellen geht es auch darum, die Augenhöhe zwischen öffentlichem Sektor und der Privatwirtschaft zu wahren.

Völlig unstrittig ist, dass die Kommunen auch in Zukunft den Datenschutz strikt beachten werden.
Der kommunale Spitzenverband möchte eine sachliche Diskussion zu der Frage anstoßen, inwiefern eine Kommune, die unter großem Aufwand Daten erhoben hat, die nicht personenbezogen sind, verpflichtet sein soll, diese Daten der Wirtschaft unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Presseartikel:

(Foto: © Maksim Kabakou - Fotolia.com)

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