Förderprogramm

Modellprojekte Smart Cities – Zweite Förderrunde gestartet

Mit den Modellprojekten Smart Cities fördert das BMI gemeinsam mit der KfW einen strategischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung. Die Modellprojekte sollen dazu beitragen, die Qualitäten der europäischen Stadt in das Zeitalter der Digitalisierung zu übertragen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Breite getragen und allen Kommunen zunutze gemacht werden. Grundlage dafür ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities.

Die Förderung der „Modellprojekte Smart Cities“ verfolgt einen explizit strategischen, partizipativen und integrierten Ansatz. Vor der Definition von Projekten stehen eine integrierte räumliche Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und Zieldefinition. Zu den Modellprojekten gehört als zentraler Bestandteil der Wissenstransfer: Ein intensiver Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen können dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht werden und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Daher sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte und darüber hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.

Die „Modellprojekte Smart Cities“ sollen laut BMI Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung verknüpfen. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. Die Strategien sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.

Förderfähig sind zum einen in der Phase A die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen für die Dauer von maximal 24 Monaten sowie in Phase B die Umsetzung bereits entwickelter Ziele, Strategien und Maßnahmen für die Dauer von maximal 5 Jahren. Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht in Haushaltsnotlage sind, erhöht sich der Zuschuss auf 90 Prozent bei einem reduzierten Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Haushaltsnotlage ist von der zuständigen Kommunalaufsicht zu bestätigen.

Es steht den Kommunen frei, ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 Prozent zu reduzieren (das heißt einen Eigenanteil von 17,5 Prozent, beziehungsweise im Fall von Kommunen in Haushaltsnotlage 5 Prozent der förderfähigen Kosten).

Weitere Informationen:

Foto: © vege - Fotolia.com

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