Arbeitsschutz

Mobiles Arbeiten in den Rathäusern

Allerdings ist zu berücksichtigten, dass viele Bereiche in den Kommunen nicht im Homeoffice erledigt werden können. Das gilt zum Beispiel bei der Beantragung und Übergabe eines neuen Personalausweises oder Reisepasses. Auch Wartungsarbeiten von wichtigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie etwa bei einem Wasserwerk oder auch der Betrieb von Bussen und Bahnen können nicht im Homeoffice erledigt werden. Hierzu zählen vor allem aber auch die Erzieher*innen, die tagtäglich unter schwierigen Bedingungen und mit weniger Schutzmöglichkeiten als in allen anderen Berufen einen wichtigen Beitrag leisten, damit auch in Zeiten der Pandemie Kinder betreut werden und ihre Eltern arbeiten können.

Die Pandemie hat uns gelehrt, dass auch bestimmte Verwaltungsvorgänge unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsanforderungen, vor allem dem Datenschutz, auch durch mobiles Arbeiten oder im Homeoffice gewährleistet werden können, wenn die notwendige Hard- und Software auch vorhanden ist. Umfang und Art müssen jeweils vor Ort nach den Gegebenheiten entschieden werden. Das hängt auch davon ab, ob die jeweiligen Mitarbeiter*innen zum Beispiel zu Hause einen entsprechenden Netzzugang haben und die eigene Wohn- und Lebenssituation dies zulässt.

War es im ersten Lockdown die große Herausforderung, auf dem stark gefragten Markt kurzfristig die erforderlichen Geräte zu beschaffen und einzurichten, rücken nunmehr Fragen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe sowie der Effektivität in den Fokus. Klar ist, je digitaler die Verwaltung, desto besser funktioniert das Arbeiten. Eine E-Akte muss nicht von A nach B transportiert werden und kann so auch schnell zwischen den zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Zur Einführung der E-Akte und eines Dokumentenmanagement-Systems brauchen wir nicht nur den entsprechenden Workflow – wer digitalisiert wann was –, sondern vor allem auch einen verbindlichen Rahmen damit z.B. die digitale Akte vor Gericht die gleiche Beweiskraft hat.

Homeoffice und mobiles Arbeiten werden auch in Zukunft bei den Kommunen eine wichtige Rolle spielen und können auch ein Attraktivitätsvorteil für den Arbeitgeber sein. Das wird sicherlich auch Auswirkungen auf den zukünftigen Raumbedarf im Rathaus haben.

Diese Entwicklung ist auch im Interesse der Bürger*innen, denn wir wollen, dass nicht die Bürger, sondern die Daten laufen. Dafür ist auch eine beschleunigte und verbesserte Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes erforderlich. Es fehlt an klaren Vorgaben bei Standards und Schnittstellen. Wir laufen in Gefahr, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und am Ende die Kommunen, die den größten Teil der Verwaltungsleistungen digital abbilden müssen, allein gelassen werden. Bei dieser Schlüsselaufgabe können wir uns Kleinstaaterei genauso wenig leisten wie unnötige Doppelarbeit aufgrund mangelnder Kooperation zwischen den Ländern, Kommunen und dem Bund.

Hintergrund: Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. Januar die Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Diese verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich an dafür geeigneten Arbeitsplätzen das mobile Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, wenn keine dringenden, betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Sofern die Präsenz notwendig ist, sind die Arbeitgeber – wie bisher auch – dazu verpflichtet, dass die Abstände in ihren Räumlichkeiten eingehalten und die Maskenpflicht beachtet wird. Ordnen Arbeitgeber die Präsenz an oder ist eine mobiles Arbeiten an bestimmten Arbeitsplätzen nicht möglich, haben die Arbeitgeber durch das zur Verfügung stellen von geeigneten medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen.

Weitere Informationen:

Foto: © putilov_denis-Fotolia.com

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