digitalisierung

Das Registermodernisierungsgesetz soll die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Deutschland schaffen und stellt einen wichtigen Baustein für effiziente, durchgehend digitale Prozesse dar. Die Steuer-ID soll dabei zukünftig als eindeutiges Identifikationsmerkmal dienen und dazu beitragen, notwendige Informationen zwischen den Behörden selbst auszutauschen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder Bescheinigungen, Urkunden oder weitere Nachweise vorlegen müssen. Die Steuer-ID soll es ermöglichen, dass über dieses eindeutige Merkmal auf Informationen aus vielen unterschiedlichen Registern, etwa dem Melderegister, dem Personenstandsregister oder dem Fahrzeugregister, zugegriffen werden kann. So soll dem Grundsatz des „Once-Only“-Prinzips Rechnung getragen werden, der besagt, dass einmal eingegebene oder hinterlegte Informationen und Dokumente nicht immer wieder neu beigebracht werden müssen.
Die Register selbst sollen weiterhin dezentral geführt werden, eine Zusammenführung der Register an einer zentralen Stelle ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen sie modernisiert und um die Information der neuen Identifikationsnummer ergänzt werden, um die Auffindbarkeit der Informationen sicherzustellen.
Neben der Etablierung dieses Identifikationsmerkmals soll zudem ein „Datencockpit“ eingeführt werden. Aufgabe des „Datencockpit“ soll es sein, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, jederzeit nachzuvollziehen, welches Register personenbezogene Daten an welche Behörden übermittelt hat. Aufgrund der noch auszubauenden Vernetzung der Behörden soll die Realisierung dieses Anspruchs Schritt für Schritt mit der Einführung einer einheitlichen Identitätsnummer erfolgen. Das „Datencockpit“ kann dann von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden, eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht.
Anmerkung des DStGB
Das Registermodernisierungsgesetz ist ein zentraler Baustein der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland und daher zu begrüßen. Auch die Einführung einer klaren Identifikationsmöglichkeit durch die Nutzung der Steuer-ID stellt einen praktikablen und erfolgversprechenden Ansatz dar. Eine eindeutige Identifizierung der betroffenen Person ist Grundlage jedes behördenübergreifenden Datenaustauschs und zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des Once Only-Grundsatzes.
Auch die Etablierung eines Daten-Cockpit ist zu begrüßen, da hiermit ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz und damit zu einer Steigerung des Vertrauens in das Verwaltungshandeln geleistet wird. Wichtig ist es zudem, dass es nicht zu einer Zentralisierung der verschiedenen Register kommen soll. Dies ist technisch nicht notwendig und politisch nicht sinnvoll.
Da die Umsetzung der umfangreichen Modernisierungsvorhaben in den Kommunen unter anderem mit Blick auf die notwendige Anpassung der Fachverfahren und die Aktualisierung der Registerinformationen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird, muss eine Finanzierung durch den Bund sichergestellt werden. Im Konjunkturpaket, das die Bundesregierung im Sommer verabschiedet hat, sind 300 Millionen Euro für die Registermodernisierung vorgesehen. Unklar bleibt zunächst auch, wie mit Informationen, die teilweise noch in nicht-digitalen Altregistern vorhanden sind, umgegangen werden soll. Eine Nacherfassung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden.
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