
Angesichts der derzeitigen Flüchtlingskrise hat die EU-Kommission eine Mitteilung (COM(2015)454final) veröffentlicht, die den nationalen Behörden einen Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß den geltenden EU-Vergaberichtlinien bieten soll. Die EU-Kommission weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die geltende Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe in dringenden Fällen ein beschleunigtes nicht-offenes Verfahren und in außergewöhnlichen Fällen besonderer Dringlichkeit auch ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vorsieht. Darüber hinaus ist auch in der neuen Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) ein „Beschleunigtes offenen Verfahren“ vorgesehen. Diese geltenden Bestimmungen ermöglichen nach Auffassung der EU-Kommission eine rasche Auftragsvergabe, um den aktuellen Bedürfnissen von Asylsuchenden gerecht zu werden.
Die
Kommissionsmitteilung greift insoweit die vergaberechtlichen Hinweise
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 24.08.2015
auf und bestätigt diese im Grundsatz. Das BMWi hat in seinem
Rundschreibung zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen festgestellt, dass eine
besondere (vergaberechtliche) Dringlichkeit aufgrund der vorliegenden
Informationen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen
derzeit im Regelfall anzunehmen sein dürfte.
Mithin kommt bei
kommunalen Beschaffungsvorgängen das beschleunigte nicht-offene
Verfahren oder auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
in Betracht. BMWi und EU-Kommission weisen in ihren Veröffentlichungen
darauf hin, dass grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen
ist.
Die (derzeit nur in englischer Sprache vorliegende) Mitteilung der EU-Kommission kann nebenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass die EU-Kommission mit Datum vom 09.07.2015 weitergehende Hinweise unter der Überschrift „Flüchtlingskrise: Die Europäische Kommission handelt – Fragen und Antworten“ veröffentlicht hat (s. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5597_en.htm).
(Bernd Düsterdiek, DStGB)
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