Flüchtlinge: EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zum Vergaberecht

Angesichts der derzeitigen Flüchtlingskrise hat die EU-Kommission eine Mitteilung (COM(2015)454final) veröffentlicht, die den nationalen Behörden einen Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß den geltenden EU-Vergaberichtlinien bieten soll. Die EU-Kommission weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die geltende Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe in dringenden Fällen ein beschleunigtes nicht-offenes Verfahren und in außergewöhnlichen Fällen besonderer Dringlichkeit auch ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vorsieht. Darüber hinaus ist auch in der neuen Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) ein „Beschleunigtes offenen Verfahren“ vorgesehen. Diese geltenden Bestimmungen ermöglichen nach Auffassung der EU-Kommission eine rasche Auftragsvergabe, um den aktuellen Bedürfnissen von Asylsuchenden gerecht zu werden.

Die Kommissionsmitteilung greift insoweit die vergaberechtlichen Hinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 24.08.2015 auf und bestätigt diese im Grundsatz. Das BMWi hat in seinem Rundschreibung zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen festgestellt, dass eine besondere (vergaberechtliche) Dringlichkeit aufgrund der vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen derzeit im Regelfall anzunehmen sein dürfte.

Mithin kommt bei kommunalen Beschaffungsvorgängen das beschleunigte nicht-offene Verfahren oder auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in Betracht. BMWi und EU-Kommission weisen in ihren Veröffentlichungen darauf hin, dass grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen ist.

Die (derzeit nur in englischer Sprache vorliegende) Mitteilung der EU-Kommission kann nebenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.

Wir weisen ergänzend darauf hin, dass die EU-Kommission mit Datum vom 09.07.2015 weitergehende Hinweise unter der Überschrift „Flüchtlingskrise: Die Europäische Kommission handelt – Fragen und Antworten“ veröffentlicht hat (s. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5597_en.htm).

(Bernd Düsterdiek, DStGB)

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