Nr. 90 - Vergaberecht 2009 - Novellierung, aktuelle Entwicklungen und Verfahrensablauf

In das neue Vergaberecht sind viele der zehn Kernforderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes übernommen worden. Dies betrifft eine stärkere Investitionsfreundlichkeit durch eine Beschränkung des Rechtsschutzes für Unternehmen. Auch die Stärkung des Mittelstandsschutzes ist zu begrüßen. Die nicht erfolgte Ausdehnung des EU-Primärrechtsschutzes für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht ebenfalls einer Kernforderung des DStGB. Zu diesen Forderungen gehört auch die erfolgte Neuregelung über die Kostentragung für Antragsteller bei einer Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags. Nicht gefolgt ist der Gesetzgeber der Forderung aller drei kommunaler Spitzenverbände nach einer umfassenden Freistellung der interkommunalen Kooperationen vom Vergaberecht. Jedoch hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 13. Februar 2009 die Bundesregierung aufgefordert, die weiter bestehenden Rechtsunsicherheiten auf der Ebene des EU-Vergaberechts zu beseitigen und bei der nächsten GWB-Novelle die Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen ausdrücklich aufzunehmen. In der neuen VOB/A sind die Vorschläge des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nach einem Wegfall der stringenten Formalisierung aufgegriffen worden. So werden zukünftig nicht automatisch Angebote ausgeschlossen, bei denen eine vom Auftraggeber abverlangte Erklärung oder ein Nachweis nicht mit dem Angebot eingereicht wurde. Weiter führt zukünftig das Fehlen einzelner und unwesentlicher Positionspreise nicht zwingend zum Ausschluss eines Angebots, wenn dieses Fehlen im konkreten Fall nicht wettbewerbsrelevant ist. Zwar sind einige Neuerungen in der VOB/A, wie zum Beispiel die nicht mehr gegebene Möglichkeit für die Auftraggeber, Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung bis zu einer Summe von 250 000 Euro zu verlangen, aus kommunaler Sicht nachteilig. Dennoch sieht das Gesamtfazit der Novellierung im GWB- und im VOB/A-Bereich positiv aus. Dies gilt gerade für die Kommunen, die mit etwa 60 Prozent aller vergebenen Aufträge die größten öffentlichen Auftraggeber sind. Die vorliegende Dokumentation stellt zunächst die Novellierungen des Vergaberechts dar. Sie geht im Weiteren auf aktuelle Entwicklungen ein und endet schließlich mit einem Überblick über das Verfahren zur Vergabe kommunaler Aufträge.

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