Kommunaler Klimaschutz: Weniger Regulierung – mehr Geschwindigkeit

Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung werden weiter ganz oben auf der Tagesordnung bleiben. Wir müssen davon ausgehen, dass es auch in den kommenden Jahren mehr Hitze, mehr Dürre, mehr Überschwemmungen, aber auch mehr Waldbrände geben wird. Darauf müssen wir uns besser vorbereiten. Notwendig ist etwa ein Umbau der Innenstädte mit mehr Wasser, mehr Grün und mehr Aufenthaltsqualität“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg.

Um die ehrgeizigen Ziele beim Klimaschutz und der Klimaanpassung tatsächlich zu erreichen, müssen allerdings bürokratische Hürden abgebaut, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt und die Kommunen bei Ihren Umsetzungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden.

Wir benötigen praxisgerechte und vollziehbare Vorgaben, die die kommunale Planungshoheit respektieren und die auch ausfinanziert sind. Dies ist bislang leider nicht zu erkennen. Regelungen wie das geplante Klimaanpassungsgesetz oder auch das Gebäudeenergiegesetz zielen zwar in die richtige Richtung, sind aber in ihrer Ausgestaltung zu komplex und nicht umsetzbar. Wir benötigen vielmehr ein größeres Vertrauen in die kommunale Ebene. Weniger verpflichtende Vorgaben, dafür mehr Anreize und die notwendige Handlungsfreiheit, um bereits begonnene Maßnahmen fortzuführen und neue Konzepte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung vor Ort auf den Weg zu bringen“, so Landsberg.

Wenn Deutschland bis zum Jahr 2030 tatsächlich 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energieträgern produzieren will, ist weiterhin ein gewaltiger Kraftakt erforderlich. Bund und Länder müssen daher zügig die gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringen, um Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen, kommunale Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten zu bewahren und die kommunale Teilhabe zu stärken, um auf diesem Weg auch die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu fördern.

Die Akzeptanz vor Ort wird über das Gelingen der Klima- und Energiewende entscheiden. Daher muss der Bund im EEG klarstellen, dass eine finanzielle Beteiligung der Kommunen sowohl für Windenergie- als auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen verpflichtend geregelt wird“, forderte Landsberg.

Gerade im Bereich des PV-Ausbaus liegen noch große Möglichkeiten. Mit einem „100.000 Solardächer-Programm“ des Bundes für kommunale Gebäude sollten zuerst die großen Dachflächenpotenziale in den Städten und Gemeinden, aber auch im Bereich von Gewerbe- und Industrie, gehoben werden. Über 180.000 kommunale Liegenschaften wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude oder auch Sporthallen bieten hier ideale Voraussetzungen. Dies trägt im Ergebnis zum notwendigen PV-Ausbau bei und schont zugleich Freiflächen, gerade im Außenbereich.

Die notwendige Wärmewende in Deutschland wird im Übrigen nur gelingen, wenn wir hierbei realistische Umsetzungszeiträume, technologieoffene Lösungen sowie eine umfassende Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen sicherstellen. Hieran wird sich das vom Bund angekündigte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung messen lassen müssen.

Kommunale Wärmepläne können die Grundlage für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung bilden. Der erforderliche Transformationsprozess muss aber unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort gestaltet, in praktikablen Zeiträumen umgesetzt und grundsätzlich allen Städten und Gemeinden rechtlich ermöglicht werden. Eine kommunale Wärmeplanung muss zudem mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und dem Wärmenetzausbau eng verzahnt werden und bereits bestehende kommunale Planungen respektieren. „Anderenfalls wird es bei bloßen Absichtserklärungen der Politik bleiben und die Wärmewende wird scheitern“, so Landsberg abschließend.

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