Pressemitteilung

Städte und Gemeinden nachhaltig und krisensicher finanzieren

Der Ausschuss betonte, dass die Folgen der Corona-Pandemie und die erheblichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges die Städte und Gemeinden finanziell erheblich treffen. Daher sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Staat gerade und auch in der Krise handlungsstarke und ausfinanzierte Städte und Gemeinden sicherstellt. Daneben müssten in enger Abstimmung mit den Kommunen und kommunalen Unternehmen Lösungen gefunden werden, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich kurzfristig abzusichern und zugleich langfristig unabhängiger zu machen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, nahm als Gastreferent an der Sitzung teil und trug zur Thematik der Energieversorgung vor.

„Die Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 07.04.2022 über Finanzierung und Organisation der Flüchtlingspolitik sind grundsätzlich richtige Ansätze. Die Städte und Gemeinden fordern aber, bei den weiteren Bund-Länder-Gesprächen die tatsächliche Kostenentwicklung der Flüchtlingslage in den Kommunen zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese Kosten als staatliche Aufgabe finanziert und der kommunale Aufwand vollständig ausgeglichen wird.“, so der Vorsitzende des Ausschusses, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Stadt Neuburg an der Donau, im Anschluss an die Tagung der Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter aus ganz Deutschland.

Die Mittel des Bundes müssen vollumfänglich an die Kommunen weitergeleitet werden. Der vollständige Kostenausgleich für die Kommunen muss nicht nur die (sozialen) Leistungen betreffen, insbesondere für Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge. Für nötige Investitionen der Städte und Gemeinden in Infrastruktur, zum Beispiel für Unterbringung oder Kita und Schule für Flüchtlinge, müssen ausreichende Investitionsmittel bereitgestellt werden“, so Gmehling weiter.

Der Ausschuss fordert, dass das Konnexitätsprinzip umfassend auch bei Änderungen im bestehenden (Leistungs-)Recht des Bundes und bei der Umsetzung von EU-Vorgaben gelten und kostentreibende Gesetzgebung vermieden wird.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Versorgungslage im Energiebereich. Der Ausschuss stützt den Kurs der Bundesregierung, die Energieimporte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kurzfristig zu diversifizieren. Um Deutschlands Energieversorgung unabhängiger zu machen und die Klimaschutzziele zu erreichen, sei darüber hinaus einer Beschleunigung beim Ausbau erneuerbarer Energien, einer Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen, eines dezentralen Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft sowie grüner Wärme vor Ort notwendig. Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen wollen dies partnerschaftlich mit der Politik in Bund und Ländern vorantreiben. „Das so genannte Osterpaket der Bundesregierung setzt erste wichtige Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit Blick auf die anstehende parlamentarische Beratung erwarten wir allerdings, dass eine gesetzlich verpflichtende finanzielle Beteiligung der Gemeinden an neuen Wind- und PV-Anlagen geschaffen wird – so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist“, forderte Gmehling.

Kritisiert wurde, dass dies derzeit noch nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt worden ist. Anhand von Rückmeldungen aus den Gemeinden werde sehr deutlich, dass eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Gemeinden zur Steigerung der Akzeptanz gegenüber den Anlagen dringend erforderlich ist. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Räumen werden mit den Auswirkungen einer gesteigerten Wind- und Solarenergieansiedlung konfrontiert. Hier gelte es im Gegenzug aktiv Mehrwerte für die Kommunen zu schaffen, damit die betroffenen Gemeinden und ihre Einwohner von der Energiewende profitieren können.

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