Ehrenamtliche Wahlhelfer unverzichtbar – Bund muss Entschädigung aufstocken

„Die ehrenamtlichen Wahlhelfer in Städten und Gemeinden - bei einer Bundestagswahl ca. 600.000 - sind unverzichtbar für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Städte und Gemeinden engagieren sich zum einen durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihren Verwaltungen und machen zum anderen vor Ort auch Werbung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die bisher vom Bund vorgesehene Entschädigung von 21 Euro pro Wahlhelfer ist nicht mehr angemessen. Für die Anerkennung dieses wichtigen Ehrenamtes, das mit der Auszählung häufig von morgens früh bis abends spät dauert, muss der Betrag erhöht werden. Schon jetzt zahlen viele Städte und Gemeinden einen Aufschlag, um die Helfer zu gewinnen. Die Durchführung der Bundestagswahl ist eine Aufgabe des Bundes, die dieser auch zu finanzieren hat. Die Entscheidung über die Erhöhung muss jetzt fallen, um die Vorbereitung der Bundestagswahl im September zu erleichtern.“

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