Flickenteppich bei Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat die Expertise wie folgt kommentiert: „Für die gesundheitliche Versorgung der Asylsuchenden brauchen wir ein unbürokratisches Verfahren und zugleich eine Entlastung der Kommunen von den Kosten. Die flächendeckende Einführung einer Gesundheitskarte wäre ein sinnvolles Verfahren. Bund und/oder Ländern sollten die Karte einführen und die Kosten tragen. Anderenfalls werden wir einen Flickenteppich behalten und die Kommunen mit den Kosten belastet.“

Die Expertise, die unter www.bertelsmann-stiftung.de/Gesundheitskarte abgerufen werden kann kommt zu folgenden Ergebnissen:

Mit dem Asylbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I) wurde Ende 2015 die Möglichkeit eröffnet, für Asylsuchende eine Gesundheitskarte mit eingeschränktem Leistungsanspruch einzuführen. Die Verantwortung für die Umsetzung wurde den Bundesländern übertragen. Vor 2015 gab es entsprechende Regelungen nur in Bremen und Hamburg. Nachdem der Bund die Finanzierungsverantwortung abgelehnt hat, müssen in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen. Das hat zur Folge, dass das Projekt insgesamt allenfalls schleppend vorankommt. Zwischenzeitlich wurde die Gesundheitskarte in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein und eingeführt.

In der Mehrzahl der Länder müssen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts eines Asylsuchenden die Kommunen weiterhin für den Großteil der Gesundheitskosten aufkommen. In Nordrhein- Westfalen haben deshalb derzeit nur 20 Kommunen ihre Bereitschaft zur Einführung der Gesundheitskarte erklärt. Im Saarland will die Landesregierung die Gesundheitskarte ermöglichen, aber sämtliche Landkreise weigern sich, sie einzuführen. Die Kommunen befürchten, dass durch die Regelung Mehrkosten entstehen könnten.

Die meisten Länder arbeiten noch an der Umsetzung. Dazu stehen die Länder in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, um die Kostenaufteilung und den Leistungsrahmen der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden zu definieren. Die im Gesetz auf Bundesebene vorgesehene Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den kommunalen Spitzenverbänden wird ebenfalls noch verhandelt.

Bayern und Sachsen wollen von der Möglichkeit einer Gesundheitskarte für Asylsuchende keinen Gebrauch machen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang März beschlossen, die Karte vorerst nicht einzuführen.
„Es kann nicht sein, dass das föderale Gerangel um die Kosten auf dem Rücken der Flüchtlinge und der Kommunen ausgetragen wird“ urteilt Kirsten Witte, Kommunalexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen muss bundeseinheitlich geregelt und finanziert werden.“ Angesichts der erheblichen Belastungen, die Kommunen derzeit schultern müssen, wäre dies ein wichtiger Beitrag, um die Lasten gerechter zu verteilen. Außerdem ließe sich der Verwaltungsaufwand für die Kommunen bei der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden deutlich reduzieren, so Witte weiter.

Weitere Informationen:

(Foto: © blende11.photo - Fotolia.com9

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