Gerichtsstatistik

Gerichtsstatistik zu Asylverfahrensstreitigkeiten für das 1. Halbjahr 2018

Das BAMF hat seit 2016 über 1,4 Millionen Asylverfahren entschieden, knapp 700.000 im Jahr 2016, 603.428 im Jahr 2017 und 125.190 im Zeitraum Januar bis Juni 2018. Die Schutzquote lag 2016 bei 62,4%, 2017 bei 43,4% und im 1. Halbjahr 2018 bei 31,7%. In Folge dessen nahm auch die absolute Zahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes zu. So stieg laut der veröffentlichten Gerichtsstatistik des BAMF die Zahl der Klagen auf 300.237 im Jahr 2017 und 70.675 im
1. Halbjahr 2018. Die Klagequote stieg von 49,8% im Jahr 2017 auf 56,5% im 1. Halbjahr 2018 auf einem leicht höheren Niveau als in den Vorjahren.

Die Erfolgsquote der Klagen bewegte sich im Jahr 2017 bei 22% und im Zeitraum Januar bis Juni 2018 bei 17,4%. Die Mehrzahl erfolgreicher Asylklagen seit 2017 betraf Schutzsuchende aus Syrien, die gegen den vom Bundesamt zugesprochenen subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling geklagt hatten. Erstinstanzliche Verwaltungsgerichte folgten hierbei zunächst mehrheitlich nicht der Auffassung des BAMF und hatten wegen der unerlaubten Ausreise aus Syrien und Stellung des Asylantrags den höherwertigen Flüchtlingsstatus zuerkannt. Diese Auffassung wurde von keinem Oberverwaltungsgericht geteilt.

Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte sieht auch in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, so z.B. die Oberverwaltungsgerichte Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Anderer Auffassung sind die Verwaltungsgerichtshöfe in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und die Oberverwaltungsgerichte Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Die aktuell geltende Rechtslage sieht keine Möglichkeit vor, hierzu eine bundeseinheitliche Tatsachenbewertung herbeizuführen. Unterschiedliche Verfahrensergebnisse in den Bundesländern bei gleichgelagerten Sachverhalten sind deshalb nicht ausgeschlossen.

Bei der vom BAMF veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Die Auswertungen des BAMF sind vielmehr rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert. Die Zahl der Klagen müsse dabei immer im Gesamtkontext der Entscheidungszahlen und anderer Faktoren bewertet werden. Aus Sicht des BAMF müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.

Aufgrund der hohen Zahl von Klagen gegen ablehnende Entscheidungen des BAMF und der daraus resultierenden Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten ist es laut dem BAMF trotz aller Anstrengungen aktuell nicht möglich, in allen Gerichtsterminen erster Instanz anwesend zu sein. Die Verhandlungstermine in den Berufungs- und Revisionssachen werden vom BAMF möglichst ausnahmslos wahrgenommen – so nahmen Prozessvertreter des BAMF im 1. Halbjahr 2018 an 206 der insgesamt 214 obergerichtlichen Verhandlungsterminen (96%) teil. Das BAMF prüft, ob Verfahren beispielsweise wegen schwerer Straftaten oder erstmals anstehender Grundsatzentscheidungen einer besonderen Prozessbeobachtung unterstellt sind; auch in diesen Fällen strebt das Bundesamt die Wahrnehmung der Verhandlungstermine an.

Das BAMF erkennt den Bedarf der Gerichte nach Ansprechpartnern für Asylklageverfahren an und hat dazu im vergangenen Jahr 2017 folgende Maßnahmen eingeleitet:

Der Prozessbereich in der Zentrale und an den dezentralen Standorten wurde personell signifikant verstärkt. Die Kommunikation mit den Gerichten wurde intensiviert und eine Hotline für die Gerichte eingeführt. Mitarbeiter des Bundesamts sind für die Gerichte telefonisch erreichbar und übermitteln notwendige Informationen. Hierzu wurde eigens eine bundesweite Hotline für die Verwaltungsgerichte eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Informationsplattform für die Gerichte geschaffen, welche allgemeine Informationen über Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie weitere übergreifende Informationen zur Verfügung stellt. Die Kommunikation mit den Gerichten wurde seit Anfang 2017 schrittweise digitalisiert: Es besteht nun die Möglichkeit, den Aktentransfer und weiteren Schriftwechsel zu und von den Gerichten komplett per elektronischem Versand abzuwickeln. Diese Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse wird zwischenzeitlich von den meisten Verwaltungsgerichten erfolgreich genutzt.

Anmerkung des DStGB

Der DStGB mahnt schon seit langem an, dass der Stau von asylrechtlichen Streitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten dringend abgebaut und die Asylverfahren beschleunigt werden müssen. Schnellstmöglich Klarheit über den asylrechtlichen Status zu erreichen, ist nicht nur im Sinne der Betroffenen. Städte und Gemeinden benötigen vielmehr dringend Planungssicherheit, um die Versorgung, Unterbringung und Integration vornehmen zu können. Es ist notwendig, dass sie sich frühestmöglich auf diejenigen Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren können. Hierzu gehört auch, dass diejenigen ohne Bleibeperspektive erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden und konsequent – vorrangig aufgrund freiwilliger Basis – zurückgeführt werden. Die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen bleibt begrenzt. Eine Beschleunigung der Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz der Bevölkerung für den Integrationsprozess vor Ort zwingend notwendig.

Zur Entlastung der Gerichte könnte der gerichtliche Rechtsschutz auf eine Instanz beschränkt oder bei einem einzigen Gerichtszweig konzentriert werden. Zurzeit sind verschiedene Gerichtszweige für die Rechtangelegenheiten der Flüchtlinge zuständig, was die Verfahren erschwert und verlängert. Darüber hinaus muss die bundesweite Einführung der sog. AnkER-Zentren vorangetrieben werden, damit Asylverfahren schneller, umfassender und rechtssicherer bearbeitet werden können. Damit das Konzept der AnkER-Einrichtungen und seine Zielsetzung greift, ist es zwingend notwendig, dass alle Länder flächendeckend mitmachen.

(Foto: ©Jamrooferpix - Fotolia.com)

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