Statement

Keine rasche Entlastung durch Asylverfahren in Drittstaaten zu erwarten  

Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten stellt die Städte und Gemeinden weiterhin vor immense Herausforderungen. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine sind rund 1, 2 Millionen Menschen vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet. Zusätzlich sind im Jahr 2023 350.000 Asylsuchende nach Deutschland gekommen, im Jahr 2024 bis Ende Mai noch einmal mehr als 110.000 Personen. Diese große Zahl an Menschen bringt die Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Wir müssen daher alles daransetzen, die Migration nach Deutschland zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen.

Daher begrüßen wir es, dass sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler erneut intensiv mit möglichen Lösungen bei diesem Thema befasst hat. Um die Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland einreisen, zu reduzieren und die Kommunen zu entlasten, ist ein Zusammenspiel verschiedener Instrumente notwendig. Dabei sollten wir die Signalwirkung, die einzelne Maßnahmen haben können, nicht unterschätzen. Es ist wichtig, dass auch in den Herkunftsländern wahrgenommen wird, dass sich illegale Migration nach Deutschland nicht lohnt.

Der Ansatz, mögliche Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten zu prüfen, gehört in die Reihe dieser möglichen Maßnahmen. Wir müssen jeden Stein umdrehen und jeden möglichen Ansatz auf seine Wirksamkeit prüfen. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass dies kurz- oder mittelfristig für signifikante Entlastung sorgen wird. Wir warnen davor, den Menschen zu suggerieren, solch eine einzelne Maßnahme könne die Flüchtlingssituation nachhaltig verändern. Notwendig sind viel mehr viele einzelne Bausteine. Dazu können wirksame Grenzkontrollen, die rasche Umsetzung des EU-Asylkompromisses und die Reduzierung sogenannter „Pull-Faktoren“, etwa durch den Einsatz der Bezahlkarte, gehören. Von zentraler Bedeutung ist außerdem, dass die Städte und Gemeinden von den Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration vollständig entlastet werden. Es handelt sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung dauerhaft nachkommen.

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