Vierter Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt

Der DStGB war durch seinen Präsidenten, Bürgermeister Roland Schäfer, vertreten und hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Kommunen ihre Rolle in der Integrationspolitik aktiv wahrnehmen. Allerdings brauchen die Städte und Gemeinden dafür finanzielle Spielräume. Dort, wo von Kommunen Aktivitäten verlangt werden, muss auch über die Bereitstellung von Finanzmittel zur Umsetzung solcher Maßnahmen entschieden werden.

Die Bundesregierung plant, dass unter Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen einschließlich Migrantenorganisationen und der einschlägigen Ministerien zu folgenden Themenfeldern „Dialogforen“ durchgeführt werden (Federführung in Klammern):

1.    Frühkindliche Förderung (BMFSFJ)
2.    Bildung, Ausbildung, Weiterbildung (BMBF)
3.    Arbeitsmarkt, Erwerbsleben (BMAS)
4.    Migranten im öffentlichen Dienst (BMI)
5.    Gesundheit, Pflege (BMG)
6.    Integration vor Ort (BMVBS)
7.    Sprach- und Integrationskurse (BMI)
8.    Sport (BMI)
9.    Bürgerschaftliches Engagement (BMFSFJ)
10.    Medien (Beauftragte)
11.    Kultur (BKM)

Das Ziel der Dialogforen bestehe darin, auf der Basis der Ziele und Umsetzungsstände des Nationalen Integrationsplans einen Arbeitsprozess zur Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen einzuleiten. Dabei soll der Fokus künftig stärker auf die Einführung verbindlicher Zielvorgaben gerichtet sein. Die staatliche Seite (Bund und Länder) soll gemeinsam klar definierte und überprüfbare Zielvorgaben formulieren, um die Verbindlichkeit der Integrationspolitik zu erhöhen und die Erreichung von Politikzielen anhand von Messgrößen in einem klar definierten Zeitraum überprüfbar zu machen. Um die Verbindlichkeit auch in der Umsetzung sicher zu stellen, soll der Beitrag von Bund und Ländern durch das Bundeskabinett oder die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen werden.

Die gesellschaftlichen Gruppen werden gebeten, in allen Themenfeldern akteurspezifische und ggf. gemeinsame Maßnahmen einzubringen. Auch diese sollen stärker auf verbindliche Zielvorgaben hin ausgerichtet sein. In denjenigen Themenfeldern, in denen dies möglich ist, sollen Bund und Länder klar definierte und überprüfbare Zielvorgaben bearbeiten und zwar durch

•    Festlegung strategischer Ziele;
•    Festlegung von operativen Zielen, in denen dargelegt wird, wie das jeweilige strategische Ziel erreicht werden soll;
•    Festlegung von Maßnahmen, mit denen die operativen Ziele zu erreichen sind einschließlich eines Zeitrahmens, die Benennung der jeweils Verantwortlichen sowie der einzusetzenden Instrumente;
•    Festlegung von Indikatoren und Überprüfungsinstrumenten, an derer das Erreichen der operativen Ziele gemessen wird.

Für die kommunale Ebene hat der DStGB schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Städte und Gemeinden in Deutschland bereits seit Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und sich des Themas der Integration bereits zu einem Zeitpunkt angenommen haben, als es auf Bundes- und Landesebene noch nicht die heutige Bedeutung hatte. Darüber hinaus gestaltet sich der Integrationsprozess von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich, weil die Integrationsmaßnahmen unter anderem auch von der Zusammensetzung der Migranten in einer Stadt und Gemeinde abhängen.

Aus Sicht der Kommunen ist es zunächst wichtig, dass der Integrationsprozess durch ausreichende Finanzmittel unterstützt wird. Von Bund und Ländern definierte Zielvorgaben müssen immer auch die Frage beantworten, wie die Umsetzung finanziert wird. Wenn mehr Verbindlichkeit gewollt ist, dann müssen die jeweiligen Länder dies regeln und nach dem „Konnexitätsprinzip“ die hierfür nötigen Finanzmittel den Kommunen zur Verfügung stellen.

Im Übrigen liegen die notwendigen Erkenntnisse für Integrationsprozesse bereits vor. Sie wurden in den letzten zehn Jahren in Berichten – unter aktiver Beteiligung der DStGB-Hauptgeschäftsstelle – erarbeitet und ausführlich dargelegt („Süssmuth-Kommission“, Zuwanderungsrat, KGSt-Bericht…). Insofern gibt es weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Umsetzungsproblem, wobei zu Letzterem nochmals auf die Zuständigkeit der Länder für verbindliche Regelungen in diesem Bereich hinzuweisen ist.

wJKk

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