Bund-Länder-Beschlüsse zur Flüchtlingspolitik

In dem Ergebnispapier zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 18.06.2015 heißt es zum Punkt „Asyl- und Flüchtlingspolitik“ unter anderem:

•    Bund und Länder sind sich einig, dass sie mit den Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft stehen. Ebenso sind sie sich einig, dass klar unterschieden werden muss zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben und denen infolgedessen keine Bleibeperspektive zukommt.

•    Bundesregierung und Länder setzen einen Aktionsplan um, der in einem befristeten Zeitraum eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine weitere Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote ermöglichen soll. Gemeinsames Ziel ist eine Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung im EASYSystem.

•    Die personellen und organisatorischen Maßnahmen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), insbesondere die für 2015 beabsichtigte Einstellung von zusätzlich 1.000 Mitarbeitern und die für 2016 vorgesehene Schaffung von bis zu 1.000 Stellen, werden dazu führen, dass die Zahl der Asylentscheidungen insgesamt weiter erheblich steigen wird.

•    Die Länder stellen sicher, dass die für die Asylstreitigkeiten zuständigen Verwaltungsgerichte in die Lage versetzt werden, die Zeiträume für den Abschluss der Gerichtsverfahren zu verkürzen. Die Länder werden insbesondere Maßnahmen ergreifen, um die Gerichte in die Lage zu versetzen, die Durchschnittsdauer der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf möglichst zwei Wochen zu verkürzen.

•    Bund und Länder ergreifen ferner personelle und/oder organisatorische Maßnahmen, um zu gewährleisten, bei jeder vollziehbaren Ablehnung zügig die Rückführung veranlassen zu können. Die Länder wirken auf die entsprechenden Anstrengungen der Kommunen hin. Der Bund sagt eine verstärkte Unterstützung der Länder bei der Durchführung der zwangsweisen Rückführungen zu.

•    Bund und Länder stimmen angesichts der weiter stark steigenden Zahl von anerkannten Schutzberechtigten darin überein, dass die Anstrengungen zu deren Integration intensiviert werden müssen und auch Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive berücksichtigen sollten. Insbesondere öffnet der Bund prioritär die Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive (Sprachmodule im Umfang von 300 Stunden, nach Anerkennung der Schutzberechtigung von 600 Stunden). Darüber hinaus treten die Länder auch für die Öffnung der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Sprachkurse) für Asylsuchende und Geduldete und für deren auskömmliche und durchgängige Finanzierung ein.

•    Angesichts der Zuwanderungsentwicklung ist die zügige, kompetente Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse von erheblicher Bedeutung. Dies ist nur mit einer personell und finanziell adäquaten Ausstattung der für die Anerkennung zuständigen Stellen und der von den Ländern finanzierten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu leisten. Die Länder verpflichten sich, 16 zusätzliche Stellen für die länderübergreifende Gutachtenstelle bei der ZAB zu schaffen und zu finanzieren.

•    Zum 01.08.2016 wird die Voraufenthaltsdauer für Geduldete bei Berufsausbildungsbeihilfe und Assistierter Ausbildung von derzeit vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Ein früheres Inkrafttreten wird geprüft.

•    Bund und Länder setzen sich dafür ein, dass junge Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive in Ausbildung Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Aufenthalts für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten.

•    Bund und Länder sehen es angesichts anhaltend hoher Asylsuchenden und Flüchtlingszahlen als gemeinsame Aufgabe an, möglichst kurzfristig für zusätzlichen Wohnraum im bezahlbaren Mietsegment zu sorgen. Dazu gehört auch die Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 11.12.2014 zur länderübergreifenden Unterbringung von Asylbewerbern.

•    Bund und Länder sehen in der Übertragung der Abrechnung der ärztlichen Behandlung für Asylsuchende auf die gesetzlichen Krankenversicherungsträger als Dienstleister eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern zu erleichtern und die Kommunen hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes zu entlasten. Eine solche Regelung soll für die Länder optional, für die Krankenkassen verpflichtend sowie mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar sein. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen. Der Bund wird im Einvernehmen mit den Ländern die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

•    Die Länder begrüßen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher vorgelegt hat, der eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder durch ein bundesweites und landesinternes Verteilungsverfahren vorsieht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Bund und Länder streben an, dass bis dahin ein Übergangskonzept für eine bundesweite Verteilung geschaffen wird, durch das bundesweit eine kindeswohlgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gewährleistet wird.

•    Der Bund wird die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen aus dem Jahr 2016 auf das Jahr 2015 vorziehen. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, beteiligen.

•    Bund und Länder verständigen sich darauf, zur Vorbereitung der hierzu im Herbst im Lichte der Umsetzung der vereinbarten Schritte zu treffenden Entscheidungen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme“ unter Federführung des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums des Innern mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien einzusetzen. Diese hat den Auftrag zu prüfen, ob und wo im Gefüge der Leistungen durch Bund, Länder und Kommunen sinnvoll Veränderungen vorgenommen werden können, und eine strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den für schutzbedürftige Asylbewerber und Flüchtlinge entstehenden Kosten zu ermöglichen.

•    Bund und Länder prüfen auf Basis einer Evaluierung der Entwicklung der Asylmigration aus Serbien, Bosnien und Herzegowina und der ejR Mazedonien nach der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten und der Umsetzung des verabredeten Aktionsplans, ob die Länder Montenegro und Albanien sowie Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a des Asylverfahrensgesetzes eingestuft werden können.

•    Bund und Länder sind sich einig, dass die EU eine stärkere Verantwortung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen übernehmen, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickeln und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anstreben muss.

Das komplette Beschlusspapier steht unten als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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(Foto: © Norafotos - Fotolia.com)

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