Bundesverfassungsgericht Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegenausnahmsloses Verbot von Windenergieanlagen im Wald
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.09.2022 (Az. 1 BvR 2661/21) entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.
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