Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit – Europäische Kooperation der Kommunen

Der EVTZ ist ein neues europäisches Rechtsinstrument, mit dessen Hilfe regionale und lokale Gebietskörperschaften verschiedener Mitgliedstaaten Kooperationsstrukturen mit eigener Rechtspersönlichkeit errichten können. Solche Strukturen können die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Regionen fördern und so beispielsweise für das Funktionieren von Verkehrs- und Gesundheitsangeboten sorgen. Bei einer Konferenz der EU-Kommission und des Ausschusses der Regionen in Brüssel wurde jetzt für dieses neue Instrument geworben und darüber informiert. An die EU-Mitgliedstaaten wurde appelliert, entsprechende Bestimmungen über den EVTZ zu erlassen, damit alle Kommunen und Regionen in Europa teilnehmen können.

Der EVTZ ist ein neues Rechtsinstrument, mit dessen Hilfe Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden, Vereinigungen und sonstige öffentliche Körperschaften bürokratische Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Regionen überwinden können, unabhängig davon, ob für Programme und Projekte Mittel der EU, der Mitgliedstaaten oder privater Investoren betroffen sind. Vergleichbar wäre der EVTZ mit einem grenzüberschreitenden Zweckverband zur Erfüllung bestimmter (öffentlicher) Aufgaben.

Die Verordnung über den EVTZ wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat im Juli 2006 angenommen. Bisher haben dreizehn Mitgliedstaaten Bestimmungen zur Umsetzung der EVTZ-Verordnung erlassen. Es sind: Ungarn, das Vereinigte Königreich, Bulgarien, Portugal, Rumänien, Griechenland, Spanien, Slowenien, Frankreich, die Slowakei, Dänemark, Litauen und Estland. Die Bestimmungen richten sich nach dem jeweiligen innerstaatlichen Rechtsrahmen. Sie regeln zum Beispiel die Frage, welches Rechtssystem gilt, welche Aufgaben durchgeführt werden, welche Behörde zuständig ist und ob Partner aus Drittländern einbezogen sind. In Deutschland wurden bislang keine einschlägigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Deutsche Kommunen sind bislang nicht an einem EVTZ beteiligt.
Schon in der Debatte über die Einführung der EVTZ-Verordnung der EU hatten vor allem die deutschen Bundesländer erhebliche Bedenken formuliert. Dahinter standen dem Vernehmen nach vor allem Befürchtungen, bei einer (deutschen) kommunalen Beteiligung an EVTZ einen Verlust an Kompetenzen und Aufsichtsbefugnissen zu erleiden.

Der Ausschuss der Regionen hatte sich von Beginn an für den EVTZ eingesetzt. Jetzt sind erstmals in Europa zwei EVTZ gestartet worden, nämlich Lille-Kortrijk-Tournai im französischen und belgischen Flandern und Esztergom-Štúrovo an der ungarisch-slowenischen Grenze. Die französisch-belgische Initiative „Eurométropole Lille-Kortrijk-Tournai“ wurde als allererster EVTZ im Januar 2008 gestartet. Mitglieder sind 14 Partnereinrichtungen aus dem französischen Département Nord und aus den belgischen Regionen West-Vlaanderen und Hainaut. Der Verbund „Eurométropole“ wird unter dem Stichwort Nachhaltigkeit Projekte in den Bereichen Entwicklung, Verkehr und Dienstleistungen ausarbeiten, um die Lebensqualität von fast zwei Millionen Einwohnern in den beiden Ländern zu verbessern.

Ein EVTZ kann folgende Vorteile bieten:

• Seine Mitglieder bilden eine einzige rechtsfähige Körperschaft mit einheitlichen Regeln für die Durchführung gemeinsamer Initiativen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass es beispielsweise einen einheitlichen Arbeitsvertrag für die Mitarbeiter und gemeinsame Beschaffungsverfahren gibt. Auftragnehmer können somit leichter für einen EVTZ arbeiten.

• Die betroffenen Parteien in zwei oder mehr Mitgliedstaaten können gemeinsam an Initiativen arbeiten, ohne dass sie eine internationale Vereinbarung unterzeichen und ihrem jeweiligen Parlament zur Ratifizierung vorlegen müssen. Die Mitglieder eines EVTZ können die Aktivitäten für eine Zusammenarbeit auswählen und den Entscheidungsprozess sowie interne Regeln festlegen.

• Die EVTZ können direkt an den Aufrufen von EU-Territorialprogrammen zur Einreichung von Projektvorschlägen teilnehmen und als einzige Verwaltungsbehörde dafür auftreten.

• Sie sind ein deutliches politisches Signal, dass die Zusammenarbeit mit Partnern in anderen Mitgliedstaaten wichtig ist und von der höchsten politischen Ebene unterstützt wird.

Weiterführende Informationen:

Website (deutschsprachig) der Konferenz der EU-Kommission und des Ausschusses der Regionen zu den EVTZ

Handbuch über den EVTZ (Englischsprachig)

Informationsseite des Ausschuss der Regionen mit ausführlicher deutschsprachiger Studie über den EVTZ

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