Europawahl 2014 – Kommunen und Europa

Uwe Zimmermann, Stellvertretender Hauptgeschäfts- führer des DStGB)

Starke Kommunen und Bürgernähe – Eine Partnerschaft für den Erfolg Europas!

Wir erleben eine zunehmende Europäisierung der kommunalen Selbstverwaltungstätigkeit. Es gibt kaum mehr eine Sitzung eines Kommunalparlaments in Deutschland, in der nicht mindestens ein Tagesordnungspunkt behandelt wird, der durch die EU beeinflusst ist. Das zeigt: Das kommunale Selbstverwaltungsrecht muss nach Europa gebracht und von der EU umfassend geachtet werden. Und umgekehrt muss Europa auch in die Städte und Gemeinden gebracht werden. Die Kommunen müssen als vollwertige Partner in Europa anerkannt werden. Nur partnerschaftlich kann Europa verwirklicht werden.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 wurde die EU ausdrücklich darauf verpflichtet, das kommunale Selbstverwaltungsrecht in den Mitgliedstaaten zu achten. Dieser Auftrag muss umgesetzt und verwirklicht werden. Die Auseinandersetzung mit einer „Kommunalverträglichkeitsprüfung“ muss bei allen Vorhaben der EU in deren Institutionen stattfinden!

Europas Recht besser machen – Gesetzgebungsfolgen abschätzen und Kosten ausgleichen!

Zur Verbesserung der europäischen Gesetzgebung gehört unverzichtbar eine effektive Gesetzesfolgenabschätzung, in wirtschaft­licher, finanzieller, sozialer und politischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die tatsächliche Leistbarkeit bei der Umsetzung in den Kommunen vor Ort. Die Kostenfolgen der EU-Gesetzgebung für die Kommunen müssen auf das unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden. Auf nationaler Ebene müssen den Kommunen die durch die Umsetzung und Verwirklichung von EU-Vorgaben entstehenden Lasten vollständig im Rahmen des Konnexitätsprinzips ausgeglichen werden.

Der dichte Vorschriftendschungel auf der nationalen Ebene wird durch EU-Vorgaben noch unübersichtlicher. Der auf Ebene der EU eingeschlagene Weg des Rückbaus und der Vereinfachung des Rechts muss entschlossen und zielstrebig fortgesetzt werden. Die EU ist gefordert, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Europa soll und muss die europäischen Fragen beantworten – die Kommunen die kommunalen Fragen.

Kommunale Daseinsvorsorge absichern – Örtliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume respektieren!

Die örtliche Daseinsvorsorge hat zentrale Bedeutung für Gesellschaft, Wirtschaft und Bürger. Die Europäische Union wird aufgefordert, diese Organisationshoheit zu respektieren. Eine Ausdehnung des Wettbewerbsrechts im Sinne des EU-Binnenmarktmodells auf die lokale Ebene wird abgelehnt.

Besonders aktuell ist diese Forderung mit Blick auf die Interkommunale Zusammenarbeit. Interkommunale Zusammenarbeit beinhaltet als bewusste Alternative zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben eine hoch effiziente Möglichkeit für die Städte und Gemeinden, um gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern ein breites Dienstleistungsspektrum in eigener Verantwortung vorzuhalten. Die interkommunale Aufgabenwahrnehmung ist Ausfluss der kommunalen Organisationshoheit. Sie wird jedoch immer wieder durch EU-Vorgaben mit Problemen konfrontiert. Diese Frage wurde zum Beispiel wiederholt im Vergaberecht aufgeworfen, aktuell aber auch beispielsweise im Recht der Arbeitnehmer­überlassung oder im Steuerrecht. So droht die Interkommunale Zusammenarbeit derzeit als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang erschwert oder verhindert zu werden. Hier muss die Gesetzgebung eine klare Aussage treffen: Interkommunale Zusammenarbeit ist staatliche Selbstorganisation und Aufgabenerfüllung und muss als solche umfassend respektiert und sogar gefördert werden. Europarechtliche Hindernisse, sei es im Steuerrecht, Vergaberecht oder auch im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, werden strikt abgelehnt!

Konsequenzen aus den steigenden Flüchtlingszahlen auf EU-Ebene

Die Städte und Gemeinden betonen auch in Zeiten steigender Flüchtlingszahlen die Bedeutung des Asylrechts und des Freizügigkeitsrechts. Die mit der Nutzung dieser Rechte verbundenen Folgen müssen allerdings ebenfalls bewältigt werden – und damit dürfen die Kommunen nicht alleine gelassen werden. Angesichts des Ausmaßes der aktuellen Flüchtlingsbewegungen ist davon auszugehen, dass sich auch künftig darunter viele Menschen befinden, die nicht selbst für den eigenen Lebensunterhalt beziehungsweise für den ihrer Familien sorgen können. Das stellt die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Die damit verbundenen Aufgaben können sie oft aus eigener Kraft nicht bewältigen. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine europäische Strategie zur Steuerung der Flüchtlingsproblematik. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge muss von allen europäischen Staaten gleichermaßen solidarisch getragen werden. Erforderlich sind Förderfonds der EU, die den Akteuren vor Ort genügend Mittel bereitstellen. Die Mittel des Europäischen Sozialfonds sollten vielseitiger einsetzbar sein. Dies gilt in den Zielstaaten von Migranten, aber auch in deren Herkunftsländern. Die Städte und Gemeinden erwarten von der europäischen Politik die stärkere Bekämpfung der Flucht­ursachen in den Herkunftsländern. Die EU ist gefordert, die vorhandenen europäischen Fonds zu nutzen, um die Lebensverhältnisse zum Beispiel der Sinti und Roma effektiv und nachhaltig zu verbessern, damit die Bereitschaft, das Land zu verlassen, abnimmt. Schon jetzt investiert die EU in die Verbesserung der Lebensverhältnisse der betroffenen Länder. Notwendig ist aber auch eine wirksame Kontrolle vor Ort, ob die Mittel ihr Ziel erreichen und richtig eingesetzt werden.

Energiewende braucht europäische Lösungen

Die Energiewende in Deutschland erfordert im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen nicht rein nationale, sondern europäische Lösungen. Im Rahmen eines gemeinsamen EU-Binnenmarktes sollten gemeinsame Rahmenbedingungen als Basis für die Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedstaaten geschaffen werden. Das Ziel muss sein, die Energiekosten vor dem Hintergrund der Energiewende zu begrenzen, um Verbraucher, Kommunen und Unternehmen nicht durch zu hohe Energiepreise zu überfordern. Den Mitgliedstaaten sollte jedoch ausreichend Spielraum für die Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Förderbedingungen bleiben. Die dezentralen Strukturen, unterschiedlichen Technologien und Ressourcen und Bedürfnisse müssen ausreichend Berücksichtigung finden können.

Damit der dringend notwendige Übertragungsnetzausbau zügig vorangeht, brauchen wir eine bessere Abstimmung zwischen allen Beteiligten sowohl national als auch unter den europäischen Staaten. Der Aus- und Umbau der Netze muss im europäischen Binnenmarkt stärker forciert werden. Hierfür bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen und stärkerer Investitionsanreize. Der Ansatz sollte jedoch auch den enormen Ausbaubedarf der Verteilnetzinfrastrukturen umfassen, der für die sichere Aufnahme und den Transport des Stroms ebenfalls erhebliche Bedeutung hat. Vor allem die Akzeptanz der Bevölkerung ist hier nicht zu vernachlässigen. Eine EU-Informationskampagne, mit der Betroffene über die erforderlichen Maßnahmen, Alternativen, Risiken und Folgen bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte aufgeklärt werden, kann Akzeptanz schaffen.

Die Gewährleistung von Versorgungssicherheit ist keine rein nationale Angelegenheit. Stromausfälle in Deutschland können sich über die Grenzen hinaus auswirken. Die schwankende Einspeisung von Energie in Deutschland kann das Lastmanagement in anderen Staaten negativ beeinflussen. Daher sollten auch auf europäischer Ebene langfristige und sichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Finanzierung vor allem von neuen, flexiblen Reservekraftwerken fördern und wieder rentabel werden lassen. Ein Modell für Kapazitätsmärkte darf jedoch nicht allein die konventionellen Kraftwerksbetreiber privilegieren. Neue Kraftwerke von Stadtwerken sowie dezen­trale Erzeugungsanlagen müssen auch zum Zuge kommen können. Die Reform der Förderinstrumente für erneuerbare Energien, der Netzausbau und die Sicherung der Kraftwerkskapazitäten müssen aufeinander abgestimmt und zu einem Gesamtkonzept entwickelt werden.

Internationale Kooperation der Kommunen fördern!

Die internationale Städtepartnerschafts­arbeit braucht neue Impulse. Kommunalpartnerschaften sind einerseits die Grundlage für die Völkerverständigung im wortwörtlichen Sinne und andererseits die Basis für einen demokratisch getragenen europäischen Integrationsprozess von unten nach oben. Sie fördern über den kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Austausch hinaus eine unmittelbare Begegnung der Menschen und helfen damit, Ressentiments, die von gegenseitiger Unkenntnis und Misstrauen getragen werden, abzubauen. Damit sind Kommunalpartnerschaften ein Ort der Begegnung und der Kultivierung des politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Gerade die deutschen Kommunen haben mit großem Engagement und Einsatz das internationale Städtepartnerschaftswesen gepflegt. Beispielhaft sei nur das deutsch-französische Partnerschaftswerk erwähnt. Zudem muss die Förderung der interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit der Kommunen und Regionen nachhaltiger gefördert werden. Städte und Gemeinden kritisieren, dass in der EU die Mittel für Städtepartnerschaftsförderung gekürzt werden. Wir fordern dafür einen Euro pro Unions­bürger!    

(Uwe Zimmermann, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes)

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