Wir plädieren daher dafür, dass die bisherigen Regelungen zur Testpflicht bei Flugreisen und bei der Einreise aus Virusvarianten und Hochinzidenzgebieten beibehalten wird. Ebenso braucht es auch weiterhin Quarantäne-Regelungen, die bei Virusvariantengebieten auch unabhängig von einer etwaigen Impfung gelten sollten. Die Einreiseverordnung gibt diese Maßnahmen aktuell auch her, sodass eine unmittelbare Anpassung nicht notwendig ist. Ergänzt werden sollte des Testsystem um den Appell an alle Reisenden, unabhängig von Reisedauer, Aufenthaltsort und Transportmittel, nach ihrer Reise von den umfangreichen Testangeboten oder den Selbsttest Gebrauch zu machen, um sich selbst als „Spreader“ auszuschließen.
Wichtiger als eine Anpassung der Einreiseverordnung ist die Kontrolle der bestehenden Regelungen zur Einreiseanmeldung und Quarantäne. Dabei müssen die Kommunen weiterhin auf die Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden zählen können. Dies gilt nicht nur wegen der beginnenden Sommerferienzeit, sondern auch wegen der aktuell laufenden paneuropäischen Fußball-Europameisterschaft.
Mit Blick auf die Zeit nach den Sommerferien müssen in den Schulen schnellstmöglich die notwendigen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine erneute Schließung zu verhindern. Dies ist umso dringlicher, als dass der überwiegende Teil der Kinder nicht unter die Impfempfehlung der Stiko fällt. Eine Änderung der Empfehlung wird es sicher bei entsprechenden Studiendaten geben. Hier sollten sich allein die Vertreter des unabhängigen Gremiums auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen äußern. Eine Empfehlung der Stiko würde das Problem auch nur teilweise lösen, da für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch für KITA-Kinder noch kein Impfstoff zugelassen worden ist. Wichtig ist, dass insbesondere auch den Eltern ein Impfangebot gemacht wird, welches diese auch nutzen können, da so eine weitere Verbreitung einer möglichen Infektion vermieden wird.
Um die Hygienemaßnahmen an den Schulen kurzfristig über den Sommer zu entwickeln und umzusetzen brauchen die Kommunen als Schulträger eine Finanzierungszusage durch Bund und Länder. Dabei sollten aber in jedem Fall auf bürokratische, zeitintensive Förderprogramme verzichtet werden. Für eine effektive Umsetzung sind Flexibilität und Geschwindigkeit erforderlich. Wir müssen uns immer wieder klar machen, dass wir uns nach wie vor in einem Wettlauf mit dem Virus befinden und dementsprechend keine Zeit zu verlieren haben.